Mönchengladbach Betrüger hob 300 Euro vom Konto der Freundin ab

Mönchengladbach · Der arbeitslose Dachdecker (41) hatte gestern kaum vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz genommen, als er auch schon eingestand: "Ja, am 12. März vergangenen Jahres habe ich die EC-Karte meiner Freundin aus deren Portemonnaie gestohlen und von ihrem Konto 300 Euro abgehoben". "Und das ist Computerbetrug und wird vom Gesetzgeber mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet", machte die Staatsanwältin dem Mönchengladbacher klar. Er habe mit dem Geld die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen im Gefängnis vermeiden wollen, beteuerte der Angeklagte, der in der Vergangenheit mehrmals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen verurteilt worden war, die er offenbar nicht zahlen konnte. "Meine Freundin wollte keinen Kontakt mehr mit mir. Aber das Geld wollte sie nicht zurück", erklärte der 41-Jährige im Gerichtssaal. Doch das Opfer des Computerbetrügers, eine 38-jährige Mönchengladbacherin, widersprach: "Ich will doch das Geld zurück". Dann schilderte sie, dass sie den Betrug gemerkt habe, als sie Geld für die Nebenkosten ihrer Wohnung abheben wollte. Und der Angeklagte habe keinesfalls sofort zugegeben, sich an ihrem Konto bedient zu haben. Er habe auf ihre Fragen immer mit "Nein" geantwortet, so die 38-jährige Zeugin. Doch der Angeklagte war auf den Videoaufnahmen des Sparkasseninstituts klar zu erkennen. Außerdem musste der 41-Jährige im Gerichtssaal zugeben, bis jetzt das Geld nicht zurückgezahlt zu haben.

Vor zehn Jahren war dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen worden. Offensichtlich war der 41-Jährige trotzdem immer wieder ohne Erlaubnis gefahren und deshalb mehrmals zu Geldstrafen und zuletzt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Gestern forderte die Staatsanwältin für den Computerbetrüger eine Gesamtstrafe von neun Monaten mit Bewährung, in die die frühere Strafe einbezogen wird.

Der Angeklagte reagierte in seinem Schlusswort so: "Es tut mir leid. Ich will das Geld auf jeden Fall zurückzahlen". Das Gericht schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den Dachdecker zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Zahlt der Angeklagte die 300 Euro nicht zurück, muss er ins Gefängnis.

(RP)
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