Mönchengladbach Betrügerin muss Geldstrafe zahlen

Mönchengladbach · Im Sommer 2014 soll die Gladbacherin in zwei Fällen das Jobcenter betrogen haben. Die 54-Jährige bezog damals Unterstützung, versäumte es aber, dem Jobcenter mitzuteilen, dass sie inzwischen in Wegberg und später in Erkelenz im Krankenhaus jeweils als Reinigungskraft arbeitete. Deshalb musste sie nun wieder einmal auf einer Anklagebank vor dem Amtsgericht Platz nehmen. "Sie hätten doch merken müssen, dass Sie plötzlich mehr Geld auf Ihrem Konto hatten", hielt ihr die Richterin vor. Das sei richtig, antwortete die gelernte Verkäuferin. "Aber 2014 musste ich meinen behinderten Sohn jeden Tag zur Lebenshilfe in Erkelenz fahren und außerdem für eine kranke Tochter sorgen."

In einem Fall erhielt sie 76 Euro, im zweiten 608 Euro zu viel. "Das will ich in Raten von 100 Euro zurückzahlen", versprach die geständige Frau, beteuerte aber zugleich: "Ich habe nur einmal beim Jobcenter angerufen. Später habe ich das vergessen. Das tut mir leid." Sie habe dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme aber schriftlich mitgeteilt. Doch die Sachbearbeiterin des Jobcenters wusste nichts von einem Telefonat. Selbst, wenn die Angeklagte dabei nur ihren Namen und nicht die Kundennummer genannt hätte, müsste im Jobcenter ein Vermerk über das Telefonat vorhanden sein.

Am Ende verlas die Richterin das Vorstrafenregister der Angeklagten. Siebenmal war sie als Betrügerin aufgefallen und zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagte wegen zweifachen Betruges nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. In ihrem Schlusswort zeigte sich die Angeklagte nochmals reuig und berichtete zugleich von einem Pflegekind, das sie betreut habe und dass jetzt eine Ausbildung absolviere. Das Jugendamt habe sie jetzt angesprochen, ob sie noch einmal für ein Pflegekind sorgen könne. Das Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, die sie in Raten zahlen kann.

(kru)
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