Mönchengladbach Betrunkener sprang auf eine Motorhaube

Mönchengladbach · "Erst in der Zelle bei der Polizei bin ich wieder aufgewacht und zu mir gekommen", gab der Angeklagte (19)) gestern vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht zu. Das war kein Wunder. Schließlich hatte er nach einer alkoholreichen Party einen Promille-Spiegel von immerhin 2,17. Die Partygäste hatten sich damals offenbar bei einem Trinkspiel amüsiert. Dem Viersener warf die Staatsanwältin Sachbeschädigung in zwei Fällen vor. Doch der Angeklagte konnte sich an nichts erinnern. Das gestand er im Gerichtssaal auch ohne weiteres ein. Aber er bestritt auch nicht, alkoholisiert aufgefallen zu sein, war er doch bereits in der Vergangenheit wegen Sachbeschädigung bestraft worden. Bei den Zeugen, die ihn beobachteten, hatte er sich entschuldigt und bereitwillig seine Personalien angegeben.

Deshalb spielten auch gestern im Prozess die Zeugenaussagen eine wichtige Rolle. So war der Angeklagte in der Partynacht beobachtet worden, wie er einen Wohnwagen beschädigte und dessen Fenster einschlug. Nur wenig später war er in Viersen auf die Motorhaube eines Fahrzeugs gesprungen und hatte sich dort übergeben. "Der Mann stand total neben sich", staunte ein Zeuge. Nach dem Motorhauben-Sprung war der 19-Jährige schließlich in der Zelle der Polizei gelandet.

Im Gericht wurde gestern bekannt, dass der Angeklagte bereits im August 2015 wegen Körperverletzung und Hehlerei vor Gericht gestanden hatte. Damals war der junge Mann mit einem Schuldspruch und Bewährung davon gekommen, stand aber nun als Bewährungsversager vor Gericht. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe setzte sich für den Angeklagten ein. Er habe sich bemüht, übe jetzt einen Nebenjob aus und suche eine Ausbildungsstelle. Sie empfahl noch einmal die Anwendung von Jugendstrafrecht. Dem schloss sich die Staatsanwältin an und forderte für den Angeklagten eine zehnmonatige Jugendstrafe mit Bewährung und 40 Arbeitsstunden. An dem Wohnwagen habe der Viersener immerhin einen Schaden vom 800 Euro und an der Motorhaube einen Schaden von 1200 Euro verursacht. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte noch einmal wortreich. Am Ende wurde er zu zehn Monaten Jugendstrafe mit Bewährung und 40 Arbeitsstunden verurteilt. Er muss sich um eine Ausbildung bemühen. Der 19-Jährige war sofort einverstanden.

(RP)
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