Mönchengladbach Bewährung für den Bus-Randalierer

Mönchengladbach · Kranker Täter muss nicht in die Psychiatrie. Die Unterbringung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Bereits zu Beginn des Sicherungsverfahrens vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts hatte der 32-jährige Beschuldigte erklärt: "Ich kann mich bis heute nicht daran erinnern, was ich am 5. Juni 2014 im Bus gemacht habe". Doch die Zeugen, die sich an dem Junimorgen gegen 7.30 Uhr in dem Bus der Linie 9 aufhielten, erinnerten sich vor Gericht recht genau an die unangenehme Begegnung mit dem Randalierer. Tatsächlich wertete die Anklage das damalige Verhalten des 32-jährigen Beschuldigten als Körperverletzung, schweren Raub, Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung.

Nach dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen war gestern klar, warum der Mönchengladbacher damals in der Linie 9 derart entgleist war. Der Mann leide an einer schizoiden persönlichen Störung, die nicht heilbar aber gut behandelbar sei. Außer Rand und Band war der 32-Jährige im Bus geraten, weil er damals wegen unangenehmer Nebenwirkungen seine Medikamente nicht genommen hatte, meinte die Gutachterin. Mit einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit sei der 32-Jährige damals in nicht mehr kontrollierbare Erregungszustände geraten. Bleibe der Beschuldigte ohne Behandlung, könnten sich solche Episoden wiederholen, so die Sachverständige.

Wie unangenehm der Randalierer damals im Bus aufgefallen war, daran hatten sich die Busgäste am ersten Prozesstag im Gerichtssaal detailliert erinnert. So hatte ein 15-jähriger Schüler beklagt, dass ihm der Mann die Kappe vom Kopf gerissen habe. Außerdem habe der 32-Jährige eine Schülerin unflätig beschimpft und mit einem Messer gefuchtelt. Einen Fahrgast beleidigte der Gladbacher als "Dreckskerl" und drohte, ihn umzubringen. Zwei Schülerinnen sahen auf ihrem Fußweg zur Schule, wie die Scherben aus der Bustür fielen und der Randalierer aus dem Bus sprang. Der Busfahrer hatte inzwischen an der Theodor-Heuss-Straße gehalten und die Polizei informiert. Auf der Flucht wurde der 32-Jährige festgenommen.

Am Ende war es für alle Verfahrensbeteiligten klar, dass für den schuldunfähigen Mann nur eine Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht kommt. Aber weil sich der Mönchengladbacher seit einem Jahr konsequent mit Depotneuroleptika behandeln lässt, schloss sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin an und setzte den Vollzug der Unterbringung zur Bewährung aus. In den nächsten drei Jahren wird er von einem Bewährungshelfer begleitet. "Er muss die Arbeits- und Ergotherapie fortsetzen und Drogentests absolvieren", hieß es in der Urteilsbegründung. Der 32-Jährige war sofort einverstanden.

(RP)
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