Mönchengladbach Bewährungsstrafe für aggressiven 20-Jährigen

Mönchengladbach · Der Gladbacher musste sich erneut wegen Bedrohung und Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der inzwischen 20-jährige Angeklagte bekam einen hochroten Kopf, als ihm gestern der Vertreter der Jugendgerichtshilfe vor dem Jugendschöffengericht vorhielt, wie er sich in der Vergangenheit verhalten hatte. Er konsumierte Marihuana, Amphetamine und Alkohol und rastete bei der kleinsten Gelegenheit aus. Freundinnen schlug er im Streit ins Gesicht und behauptete zugleich: "Ich hab kein Aggressionsproblem." Von Arbeiten hielt er auch nicht viel. Die Hauptschule hatte der Angeklagte ohne Abschluss nach der neunten Klasse verlassen. 2014 und 2015 war der Gladbacher bereits wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung aufgefallen und hatte mehrmals Arrest-Strafen verbüßt.

Auch diesmal wurde der Angeklagte von einem 15 Jahre alten Schüler beschuldigt: "Auf dem Spielplatz kam der mit einem anderen Jugendlichen auf mich zu, hat mich mit dem Fuß getreten und mir eine Kopfnuss verpasst." Aber diesmal gab es im Gerichtssaal eine Überraschung: "Ich möchte mich entschuldigen. Ich war betrunken. Ich will 100 Euro Schmerzensgeld geben", reagierte der Angeklagte ungewohnt. Mit einem Alkoholpegel von 2,1 Promille im Blut schlug er eine Freundin ins Gesicht. Inzwischen wollen die jungen Frauen von ihm nichts mehr wissen.

Dann schilderte der Verteidiger des Angeklagten positive Veränderungen in dessen Leben. "Drogen nehme ich kaum noch, ab und zu Marihuana. Außerdem habe ich jetzt eine eigene Wohnung, stehe auf eigenen Füßen und arbeite", berichtete der junge Mann.

Am Ende belohnte das Jugendschöffengericht das Geständnis des Angeklagten mit einer Bewährungschance. Es verurteilte ihn wegen Körperverletzung in zwei Fällen, einmal mit Bedrohung, wegen Sachbeschädigung und Drogenbesitzes zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung. Allerdings muss er in der zweijährigen Bewährungszeit mit Hilfe der Drogenberatung sein Drogenproblem lösen, an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen, Drogenscreenings absolvieren und ein geregeltes Arbeitsverhältnis beibehalten. Erfüllt er diese Bedingungen nicht, droht ihm die Haft, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

(RP)
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