Mönchengladbach Bewährungsstrafe für Besitzer von Kinderpornos

Mönchengladbach · Ohne erkennbare Gefühlsregung nahm der dunkelhaarige Brillenträger (47) gestern neben seinem Verteidiger im Saal des Mönchengladbacher Amtsgerichts Platz. Der unauffällig wirkende Familienvater ist im Lebensmittelhandel als Filialleiter tätig.

Die Blätter im Vorstrafenregister sind leer. Der 47-Jährige musste bisher noch nie vor Gericht. Die Zuhörer im Saal erwarten ein übliches Vergehen, das alltäglich vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Doch die Staatsanwältin verliest eine außergewöhnliche Anklage. Sie wirft dem Mönchengladbacher vor, im Februar vergangenen Jahres insgesamt 23 528 kinderpornografische Bilddateien besessen und vorrätig gehalten zu haben. Diese Schriften enthalten Fotos, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben".

Da werden Jugendliche, Kleinkinder und sogar Säuglinge sexuell gequält und auf widerliche Weise missbraucht. Beamte des Landeskriminalamtes (LKA), die in einer besonderen Abteilung nach Tätern im Bereich Kinderpornografie fahnden, entdeckten dabei auch den Mönchengladbacher Filialleiter. Der ließ gestern durch seinen Anwalt ein Geständnis abgeben. Der verlegen schweigende Mann bestritt nichts. Auch zu seinem familiären Hintergrund machte er bereitwillig Angaben. Seine Frau habe ihn verlassen. Er musste aus dem Haus, in dem er mit Sohn und Ehefrau wohnte, ausziehen. Er sei bereit, sich therapeutischen Maßnahmen zu unterziehen, beantwortete der 47-Jährige Fragen des Richters.

Empört wies die Staatsanwältin auf die hohe Anzahl der Bilddateien hin, die bei dem Angeklagten gefunden wurden: "Einen Fall mit mehr als 23 000 kinderpornografischen Schriften musste ich in zwölfjähriger Tätigkeit noch nie anklagen." Die Anklagevertreterin machte dem Familienvater unmissverständlich klar, dass er sich "beim Missbrauch und Quälen dieser Kinder mitschuldig gemacht habe". Auf den Dateien werde "pure Brutalität zur Schau gestellt", ergänzte sie das Plädoyer. Die Staatsanwältin forderte eine einjährige Haftstrafe mit Bewährung. Dem schloss sich das Gericht an und verurteilte ihn zur einjährigen Bewährungsstrafe. Allerdings müsse er innerhalb von drei Wochen einen Therapeuten nennen, in dessen Behandlung er sich begeben wolle. Ohne Therapie keine Bewährung, so das Gericht am Ende.

(RP/rl)
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