Mönchengladbach Bewährungsstrafe für chronische Schwarzfahrerin

Mönchengladbach · Hilfesuchend hatte sich die junge Frau (20) neben ihren Verteidiger gesetzt. "Erschleichen von Leistungen" heißt der juristische Begriff, der sich hinter dem Anklagevorwurf verbirgt. Die 20-Jährige senkte den Kopf, als die Staatsanwältin die Anklage verlas. Am 6. Januar sei sie gegen 23.28 Uhr mit dem Zug von Krefeld nach Mönchengladbach gefahren, ohne einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Außerdem sei sie am 23. April gegen 20.25 Uhr von Mönchengladbach nach Krefeld gefahren - erneut als Schwarzfahrerin. Nachdem die Staatsanwältin verstummt war, schwieg die Angeklagte ebenfalls. Richter und Verteidiger blickten sie auffordernd an. Sie zögerte und hauchte dann ein "Ja" und gab zu, dass sie schwarz gefahren ist. Sie pendele immer von einem Elternteil zum anderen. Sie müsse beim Vater in Mönchengladbach wohnen. Die Mutter lebe in Krefeld, und zu ihr flüchte sie oft in Konfliktsituationen mit dem Zug.

Das Vorstrafenregister der früheren Schülerin einer Schule für Lernbehinderte ohne Abschluss enthält fünf Einträge. Bereits 2012 und 2013 ist die Angeklagte als Schwarzfahrerin aufgefallen und hat bereits zwei Wochen Jugendarrest verbüßt. 2016 wurde für die Angeklagte ein Schuldspruch verkündet, weil sie mit sechs Schwarzfahrten und dreifachem Betrug aufgefallen war. Das Gericht behielt sich damals eine Jugendstrafe vor. Die 20-Jährige erhielt eine Bewährungshelferin.

Doch das Urteil der Vertreter von Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe ist negativ. Die junge Frau leidet unter Angstzuständen, verließ jedoch eine psychiatrische Klinik bereits nach einem Tag. Die Medikamente nahm sie nicht. Die Arge verweigerte ihr eine Wohnung. Sie sei nicht zuverlässig und halte Termine nicht ein. Die Bitte um ein Ticket für die Bahn habe der Vater verweigert.

Als die 20-Jährige die Frage, ob sie zu einer Therapie bereit sei, mit "Ja" beantwortete, forderte die Staatsanwältin eine sechsmonatige Jugendstrafe mit Bewährung. Darin ist das Urteil vom 23. August 2016 einbezogen. Das Jugendschöffengericht schloss sich dem Antrag an und verkündete die sechsmonatige Jugendstrafe mit Bewährung. Eine letzte Chance. Die 20-Jährige wird unter eine zweijährige Bewährungsaufsicht gestellt.

(RP)
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