Mönchengladbach Bewährungsstrafe nach Diebstahl eines Schlüsselsets im Baumarkt

Mönchengladbach · Am 5. Januar wurden im Baumarkt Hornbach ein 41-jähriger Mann und dessen erheblich jüngerer Begleiter beobachtet, als sie jeweils ein Ringmaulschlüsselset im Wert von 74,90 Euro aus der Auslage nahmen, unter ihren Jacken verbargen und anschließend den Kassenbereich verließen, ohne zu zahlen.

Gestern musste der 41-Jährige vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht wegen räuberischen Diebstahls auf der Anklagebank Platz nehmen. Einem Ladendetektiv war es damals gelungen, den Dieb zu fixieren. Ein Mitarbeiter des Baumarktes sollte dem Detektiv bei der Festnahme des Diebespaares helfen. Doch dem Jüngeren gelang es, sich nach einer Rangelei loszureißen und mit der Beute zu entkommen. Der ältere Angeklagte, ein obdachloser Rumäne, der seit dem 6. Januar in Untersuchungshaft sitzt, gab den Diebstahl zu. Er habe vergeblich versucht, die Beute wegzuwerfen, ließ der 41-Jährige durch eine Dolmetscherin übersetzen. Den Komplizen kenne er seit drei Wochen - eine Zufallsbekanntschaft. Den Namen wisse er allerdings nicht. Doch das nahmen ihm die Verfahrensbeteiligten nicht ab. Nach dem Verkauf der gestohlenen Werkzeuge habe man teilen wollen. Außerdem beteuerte der Angeklagte, dass der Detektiv ihm keinen Ausweis gezeigt und ihn mehrfach geschlagen habe. Das bestritt der Detektiv in einer überzeugenden Aussage. Er habe sofort seinen Ausweis gezeigt. Eine Schlagbewegung habe es allein von dem Rumänen gegeben. "Aber er hat mich nicht getroffen und auch nicht verletzt. Doch er wollte sich offensichtlich befreien. Die Beute war unter seinem Hemd versteckt. Der Dieb konnte sie nicht in Sicherheit bringen", erklärte der Detektiv. Teile der Beute wurden auf dem Parkplatz nicht gefunden. Also war der jüngere Täter mit dem Schlüsselset entkommen.

Der Staatsanwalt wertete die Schlagbewegung des Rumänen als Gewalt, um sich das Diebesgut zu sichern. Er forderte für den 41-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls eine anderthalbjährige Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Doch das Gericht verurteilte den vorstrafenfreien Angeklagten am Ende wegen Diebstahls, versuchter Nötigung und versuchter Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Man könne dem 41-Jährigen eine Beutesicherungsabsicht nicht zweifelsfrei nachweisen. Möglicherweise wollte der Dieb nur noch entkommen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort