Mönchengladbach Bewährungsstrafe nach Raub in einer Kneipe

Mönchengladbach · Wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls ist gestern ein zur Tatzeit 19-Jähriger vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der junge Mann zeigte sich sofort geständig und gab den brutalen Überfall in der Nacht zum 8. März 2016 auf die 27 Jahre alte Inhaberin einer Gaststätte an der Bahnhofstraße zu. Gegen fünf Uhr nachts forderte der Gast vergeblich von der Wirtin Geld. Er brach Automaten auf, erbeutete Kleingeld. Außerdem stahl er das Handy der Wirtin und ein goldenes Armband. Ebenso bereitwillig gab er zu, einen Barhocker als Wurfgegenstand benutzt zu haben. Aber er traf das Opfer nicht. Anschließend floh der Räuber und fuhr in die polnische Heimat. Doch hier wurde er bald entdeckt und nach Deutschland gebracht.

"Er hat mich im Gesicht, an den Armen, in den Bauch, einfach überall geschlagen", erinnerte sich gestern das Opfer in seiner Zeugenaussage. "Ich hatte dann einen Nasenbruch, wurde operiert und musste 14 Tage täglich ins Krankenhaus", so die 27-Jährige, die seitdem nicht mehr allein in ihrer Gaststätte arbeiten kann. Der Angeklagte entschuldigte sich gestern bei der Wirtin: "Ich bereue das, ich war damals nicht ich selbst." Außerdem versprach er Schmerzensgeld.

Er sei damals als 18-Jähriger nach Deutschland gekommen, weil er seinen leiblichen Vater in Rheydt kennen lernen wollte. Es habe auch Kontakte gegeben. Dann habe er eine Frau kennengelernt. Das sei seine große Liebe gewesen. Aber als die Freundin eine Schwangerschaft beendete, sei er sehr unglücklich gewesen. Das habe ihn aus der Bahn geworfen. Drogen und Alkohol hätten damals eine Rolle gespielt. "Das ist aber vorbei", beteuerte der Angeklagte.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe empfahl die Anwendung von Jugendstrafrecht. Der junge Mann aus Polen sei damals gescheitert, als er in Deutschland selbstständig leben wollte.

Der Staatsanwalt forderte eine zehnmonatige Jugendstrafe - mit Bewährung. Das Jugendschöffengericht schloss sich dem Antrag an und verurteilte den Polen wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu zehn Monaten Einheitsjugendstrafe. Weil der 19-Jährige bis jetzt noch nie aufgefallen war, wurde die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Eine Bewährungsauflage verlangt von dem Angeklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes. 1000 Euro soll er in 50-Euro-Raten an die Wirtin zahlen. Damit war der Angeklagte sofort einverstanden. "Ich akzeptiere das Urteil, will aber wieder zu meiner Familie nach Polen zurückgehen", erklärte er am Ende.

(RP)
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