Mönchengladbach Bis zu 1400 Flüchtlinge in der geplanten JHQ-Einrichtung

Mönchengladbach · In der Flüchtlingseinrichtung im ehemaligen JHQ könnten einmal bis zu 1400 Menschen leben: Bis zu dieser Größe richtet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB) die Unterkunft aus. Konkret geplant und errichtet werden zunächst 800 Plätze zuzüglich weiterer 200 Plätze, die dann belegt werden, wenn dringender Bedarf besteht. Dies geht aus Unterlagen hervor, die gestern im Hauptausschuss behandelt wurden.

 In Eicken an der Eickener Straße entsteht ein neues Flüchtlingsheim: Es soll im Herbst fertig sein und wird dringend benötigt. Die Stadt sucht händeringend Unterbringungsplätze und plant jetzt eine zusätzliche Unterkunft.

In Eicken an der Eickener Straße entsteht ein neues Flüchtlingsheim: Es soll im Herbst fertig sein und wird dringend benötigt. Die Stadt sucht händeringend Unterbringungsplätze und plant jetzt eine zusätzliche Unterkunft.

Foto: Knappe

Die Plätze im Hauptquartier werden auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet - allerdings stufenweise und nur bei zukünftigen Zuweisungen. Das bedeutet: Die Stadt, in der rund 1800 Flüchtlinge leben - rund 1500 in Unterkünften, weitere 300 in Wohnungen - wird so lange von weiteren Zuweisungen entlastet, bis die JHQ-Einrichtung voll ist. "Dies führt zu einer wesentlichen Entlastung des städtischen Haushalts", sagt die Stadt. Bei der Unterkunft im Hauptquartier handelt es sich um eine "Einrichtung neuen Typs": Sie erfüllt nicht nur die Erstaufnahme-Aufgaben mit Registrierung, Einleitung des Asylverfahrens und Verteilung auf Kommunen. Sondern wird in einem bestimmten Umfang auch zentrale Unterbringungseinrichtung sein.

Das Land ist zwar Betreiber, bedient sich aber eines Trägers. Und das wird die Stadt sein, die dafür Personal einstellen muss. Sie geht von 20 Kräften aus, dazu könnten zusätzliche Stellen in der Jugendhilfe und beim Einwohnermeldeamt kommen. Die Stadt, die Stärkungspakt-Kommune ist und mit jedem Euro rechnen muss, hat gegenüber dem Land deutlich gemacht, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss. Sie hat sich dabei auch Rückendeckung bei der Bezirksregierung geholt. Diese hat der Stadt bestätigt, dass sie als Aufsichtsbehörde keine Bedenken hat, "wenn eine vollständige Kostenerstattung ohne zeitliche Verzögerungen bzw. Vorleistungspflichten der Stadt erfolgt". Auch Folgelasten dürften nicht entstehen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort