Mönchengladbach Bombendrohung im Internet blieb im Prozess rätselhaft

Mönchengladbach · Angeklagter stand wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vor Gericht.

Gelassen nahm der 30-jährige Duisburger gestern neben seiner Anwältin in Saal A 28 vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht Platz. Erstaunlich, denn immerhin ging es gestern um einen ungewöhnlichen, nicht gerade alltäglichen Vorwurf der Anklage. "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" warf die Staatsanwältin dem 30-Jährigen vor. Ungerührt gab der Mann zu, weder über einen Schulabschluss noch über eine Ausbildung zu verfügen. Gleichwohl soll er laut Anklage am 24. November 2012, am 11. Januar 2013 und am 15. Januar 2013 von einer Mönchengladbacher E-Mail-Adresse E-Mails mit bedrohlichem Inhalt an die Polizei verschickt haben. Den "lieben Ungläubigen" wurde sinngemäß angekündigt: "Wir haben vier Bomben für Mönchengladbach und Köln. Findet sie, sonst geht alles in die Luft. Ihr kommt in die Hölle und wir ins Paradies." Tatsächlich sollen die Behörden nach einer solchen Drohung im Januar vergangenen Jahres das Gelände des Mönchengladbacher Hauptbahnhofs geräumt und den Zugverkehr gesperrt haben.

Die Staatsanwältin hatte kaum die letzten Sätze der Anklageschrift verlesen, als die Verteidigerin des 30-Jährigen auch schon erklärte, dass der Angeklagte die Vorwürfe bestreite. Er habe die E-Mails nicht verschickt. Allerdings habe er die Adresse zeitweilig genutzt. Der Angeklagte vermute, dass ein Anderer die E-Mails verschickt habe, so die Erklärung der Verteidigerin. Dann wurde der Name der Vermieterin genannt, in deren Haus im Gladbacher Stadtzentrum der Angeklagte damals eine Wohnung gemietet hatte. Danach behauptete der 30-Jährige, der im Geschäft der Vermieterin einen Putzjob ausübte, er habe zusammen mit dem Sohn der Vermieterin die E-Mail-Adresse eingerichtet. Dabei gab er zu, auch für Andere Internet-Geschäfte getätigt und dafür auch sein Konto zur Verfügung gestellt zu haben, was durch die Aussage eines Zeugen bestätigt wurde. Überraschend meldete sich dann auch der Sohn der Vermieterin. Als der 43-Jährige den Gerichtssaal betrat, wurde der Angeklagte plötzlich knallrot im Gesicht. In seiner Zeugenaussage beteuerte der Kaufmann, dass er niemals mit dem früheren Mieter seiner Mutter eine E-Mail-Adresse eingerichtet habe. Dabei wurde auch bekannt, dass der Angeklagte bereits zweimal als Betrüger aufgefallen war. Zuletzt war er zu sieben Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Dessen Bewährungshelfer bestätigte gestern, dass der Angeklagte alle Auflagen erfüllt habe. Deshalb beschloss das Gericht, den nach wie vor rätselhaften Bombendrohungsfall im Hinblick auf das bereits ergangene Urteil einzustellen.

(RP)
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