Borussia Mönchengladbach Borussia streitet mit Spielerberater

Mönchengladbach · Mit einem Vergleich endete am Freitag ein Verfahren vor der Ersten Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts. Ein Spielerberater hatte Borussia verklagt. Der Berater hatte 2008 den israelischen Spieler Gal Alberman nach Mönchengladbach vermittelt und dafür bereits eine Provision erhalten.

 Gal Albermans Berater hatte Borussia verklagt.

Gal Albermans Berater hatte Borussia verklagt.

Foto: Hans-Peter Reichartz

In dem Vertrag vom 2. Juni 2008 stand eine Klausel, die dem Berater im Falle eines "Transfers" des Spielers zu einem weiteren Verein eine weitere Gebühr von 50.000 Euro versprach. Tatsächlich wechselte der betroffene Spieler innerhalb der Frist ablösefrei zurück nach Israel.

Die Parteien sahen sich im Gerichtssaal wieder. Bei einem Transfer des Spielers an einen anderen Verein sei eine sofortige Ablöse üblich, so die Meinung des Gerichts. Dagegen sei der Wechsel von Alberman nur eine Ausleihe gewesen. Der Richter hielt dem Kläger vor, den Spielerberater-Vertrag nicht vollständig abgefasst und vorgelegt zu haben. "Dass es im Falle einer Ausleihe eines Spielers kein Geld gibt, hätte in der Vereinbarung stehen müssen", kam gestern der Hinweis von der Ersten Zivilkammer.

Im Übrigen sei der Wechsel von einem Verein zu einem anderen auch in der Fußballbranche ohne Geldzahlung üblich. Am Ende würde er zu Gunsten des Klägers entscheiden, erklärte der Vorsitzende der 1. Zivilkammer. Zugleich schlug er den Parteien im Rechtsstreit einen Vergleich vor. Der Streitwert betrage 50.000 Euro. Der beklagte Verein solle 35.000 Euro zahlen, und der Kläger solle auf den Rest von 15.000 Euro verzichten. Von Zinsen war keine Rede.

Der Anwalt des Klägers telefonierte mit dem Spielerberater, der zur Zeit in Israel ist und offensichtlich auf den Anruf wartete. Der Vertreter der beklagten Borussia beriet sich mit einem Prokuristen des Vereins. Danach stimmten die Parteien dem Vergleich zu. Borussia muss 35.000 Euro zahlen. Der Kläger muss außerdem 30 Prozent der Gerichtskosten übernehmen. Und Borussia muss sich an den Verfahrenskosten mit 70 Prozent beteiligen. Damit sind alle Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag von 2008 erledigt.

(RP)
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