Brandstiftung in Mönchengladbach Psychiater bescheinigt Angeklagtem "präsuizidales Syndrom"

Mönchengladbach · Im Prozess um den Brand im Flüchtlingsheim am Volksgarten hat gestern der psychiatrische Gutachter Martin Albrecht ausgesagt. Der Gutachter stellte bei dem angeklagten 21 Jahre alten Somalier ein präsuizidales Syndrom fest, als dieser die Matratze in seinem Wohnraum in der Unterkunft anzündete. Einem Kriminalbeamten hatte der Angeklagte damals anvertraut, dass er sich eigentlich selbst habe umbringen wollen. Dass der 21-Jährige in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sei, konnte der psychiatrische Sachverständige nicht ausschließen. Der Prozess wird in der kommenden Woche mit den Plädoyers fortgesetzt.

Wegen schwerer Brandstiftung und Mordversuchs muss sich der 21-Jährige seit ein paar Tagen vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Am Vormittag des 23. März soll der Angeklagte in der Asylunterkunft an der Carl-Diem-Straße in seinem Zimmer eine Stoffdecke auf die Matratze seines Bettes gelegt und angezündet haben. Durch das sich schnell ausbreitende Feuer war der gesamte Wohnblock der Unterkunft komplett ausgebrannt. Nachdem sich die Flammen bereits am Zimmereingang zeigten, war der 21-Jährige aus dem Fenster gesprungen. "Ich war an dem Tag nicht bei Sinnen. Aber ich weiß, dass ich das angezündet habe", ließ der Somalier zu Prozessbeginn von einem Dolmetscher übersetzen.

Gutachter Albrecht schilderte gestern, wie sich der Angeklagte damals in der Asylunterkunft, in der er nicht bleiben wollte, gefühlt habe. 2014 sei der 21-Jährige über Italien nach Deutschland gekommen und in Mönchengladbach gelandet. Seine Frau und sein Kind, die in Augsburg leben, könne er nicht besuchen, hatte sich der Angeklagte bei dem Gutachter beschwert. In Mönchengladbach sei seine Lebenskurve abwärts gegangen. Der 21-Jährige hatte auch eingestanden, ständig Cannabis und Alkohol zu konsumieren. So sei er auch in der Nacht vor dem Brand alkoholisiert gewesen. In der Unterkunft habe es eine Schlägerei gegeben. Die Polizei habe ihn mitgenommen. Am Morgen des 23. März hatten die Beamten ihn zurückgebracht. Doch da hatte der Angeklagte bereits eine halbe Flasche Wodka geleert. Nach Wut, Ärger und Frustration habe sich die fremdaggressive Stimmung des alkoholabhängigen Mannes in Autoaggressivität verwandelt, so der Gutachter.

(RP)
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