Mönchengladbach Burka-Verbot: So ist die Rechtslage

Mönchengladbach · Verfassungsschützer werten das Recht auf Religionsfreiheit hoch. Trotzdem sind Burkas schon jetzt nicht überall erlaubt. Wir erklären die rechtlichen Gründe, erläutern die Regelungen im Ausland und sagen, warum Oberbürgermeister Norbert Bude keinen Handlungsbedarf sieht.

 Frau mit Vollverschleierung. In der SPD werden Rufe nach einem Verbot lauter.

Frau mit Vollverschleierung. In der SPD werden Rufe nach einem Verbot lauter.

Foto: ddp, ddp

Die Diskussion um ein Burka-Verbot in Mönchengladbach erhitzt die Gemüter — auch im Forum von RP Online. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Burka?

Sie dient der vollständigen Verschleierung des Körpers — auch des Gesichts. Im Bereich der Augen ist ein gitterartiges Sichtfenster meist aus Stoff vernäht. Die Burka wird hauptsächlich in Ländern wie Afghanistan und Pakistan von muslimischen Frauen getragen. Als Niqap wird hingegen der Gesichtsschleier bezeichnet, der in Verbindung mit einem langen Gewand getragen wird. Ein Niqap lässt noch einen schmalen Schlitz für die Augen frei.

Wie viele Frauen tragen Burka?

Es gibt keine offiziellen Erhebungen über die Verbreitung der Burka in Deutschland.

Was spricht für ein Verbot?

Von Befürwortern eines generellen Burka-Verbotes wird vor allem die Unterdrückung der Frau als Argument genutzt. So heißt es im Antrag der Gladbacher Jungen Union: "Die Burka dient als Unterdrückungsinstrument innerhalb der archaischen Geschlechtertrennung der extremen Islamisten." Auch das allgemeine Unbehagen, das Gesicht der Gegenüber nicht sehen zu können, ist ein häufiges Argument. Hinzu kommen sicherheitsrelevante Bedenken, wenn es um die Identifikation von Personen im öffentlichen Raum geht.

Was spricht gegen ein Verbot?

Gegen ein generelles Burka-Verbotes sprechen verfassungsrechtliche Gründe. Grundrechte wie die Religionsfreiheit und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit seien berührt, sagen Verfassungsrechtler. "Der Staat darf zunächst niemanden daran hindern, sich im öffentlichen Raum so zu kleiden, wie er möchte", sagt Rechtsanwalt F. Manfred Koch.

Wann gilt das Hausrecht?

Das Tragen einer Burka ist in NRW bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes verboten. Grundlage dafür ist das Kopftuch-Urteil (siehe Infokasten). Einer Frau kann das Tragen einer Burka nur untersagt werden, wenn privates Hausrecht geltend gemacht werden kann. Öffentliche Einrichtungen dürfen hingegen nur aus Sicherheitsgründen oder bei einem konkreten Verdacht auf Verstoß von anderen Gesetzen das Tragen der Burka verbieten. Das Vermummungsverbot gilt laut §17a des Versammlungsgesetzes nur bei Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen.

Wie ist es in anderen Ländern?

Nachdem das belgische Abgeordnetenhaus ein Gesetz für ein generelles Burka-Verbot verabschiedet hatte, folgten Frankreich und Spanien. Diskutiert wird es derzeit unter anderem auch in Österreich, Italien und der Schweiz.

Was sagt der Oberbürgermeister?

Norbert Bude: "Eine Identifikation durch Öffnen der Burka bei einem Antrag für ein Ausweispapier ist bei uns genau so notwendig wie vor den Gerichten. Wenn der Bundesinnenminister ein generelles Burka-Verbot für nicht verfassungskonform hält, kann das ja für ein öffentlich-rechtliches Hausrecht in einem Rathaus nicht anders sein, wenn die gesetzlichen Bestimmungen unseres Landes wie in dem Beispiel zuvor eingehalten werden."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort