Mönchengladbach CDU will die Bettensteuer der Verwaltung kippen

Mönchengladbach · Auch aus dem neuerlichen Versuch der Verwaltung, Touristen eine Steuer für die Übernachtung abzunehmen, scheint nichts zu werden. Zwar schlägt die Verwaltung drei Jahre nach den ersten Plänen heute im Finanzausschuss die Einführung der Bettensteuer vor. Doch nach einer vernichtenden Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) legt sich die CDU schon jetzt fest: "Der Aufwand dieser Steuer steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

Die Zahlen vom Dehoga sind plausibler als die der Verwaltung", sagt Fred Hendricks, der finanzpolitische Sprecher der CDU. Die SPD ist ebenfalls kritisch, aber noch nicht festgelegt. "Natürlich würden wir gerne wie geplant an dieser Stelle Geld einnehmen. Es sind aber noch eine Menge Fragen offen. Ein Schnellschuss ist mit uns nicht zu machen", sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs. Die Verwaltung ist überzeugt, dass sie dank der Bettensteuer 250 000 Euro pro Jahr mehr einnehmen kann, und dafür nur eine halbe Stelle zusätzlich einrichten muss.

Allerdings beruft sich die Stadt dabei auf allgemeine Zahlen für Nordrhein-Westfalen, die sie auf Mönchengladbach heruntergerechnet hat. Das geht nach Überzeugung des Hotel-Verbands gleich mehrfach schief. Erstens koste ein Doppelzimmer in Mönchengladbach im Schnitt nicht 102 Euro. Zweitens sei der Anteil an Geschäftsreisenden hier deutlich höher als zwei Drittel. 85 Prozent der Übernachtungen seien beruflich bedingt. Das habe eine Umfrage des Verbands in 27 der 35 Hotels und Zimmervermietungen ergeben.

Drittens reiche eine halbe Stelle bei weitem nicht, die Steuer, die fünf Prozent des Übernachtungspreises betragen soll, einzutreiben. Süffisant rechnet der Dehoga vor: Dann müsste der Mitarbeiter der Stadt alle 29,1 Sekunden einen Antrag bearbeiten. Kämmerer Bernd Kuckels hält dagegen. "Wir kennen die Erfahrungen aus anderen Städten, in denen es die Steuer schon länger gibt und sind von der Richtigkeit unserer Zahlen überzeugt.

" Um die Rechtmäßigkeit der Bettensteuer gibt es seit Jahren Prozesse. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zuletzt für nicht zuständig erklärt.

(RP)
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