Frau in Düsseldorf auf den Po geschlagen Mönchengladbacher Clown wegen Belästigung verurteilt

Mönchengladbach · Der Mönchengladbacher Clown Donk ist vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Belästigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt worden. Er hatte bei einem Auftritt in der Düsseldorfer Altstadt eine Frau als "Luder" bezeichnet und ihr auf den Po geschlagen. Der Clown geht gegen das Urteil in Berufung: "Das ist freie Kunst."

 Clown Donk mit Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann (v.l.).

Clown Donk mit Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann (v.l.).

Foto: Martin Lauppe-Assmann

Eine fremde Frau öffentlich im Altstadt-Trubel lauthals als "Luder" zu bezeichnen, ihr unter dem Gejohle der Zuschauer aufs Gesäß zu schlagen - "das ist freie Kunst", sagte der Straßen-Clown (54), der sich zunächst selbst verteidigte. Für seine angebliche Publikums-Belustigung sollte er 600 Euro Strafe zahlen. "Luder" sei "lieb gemeint gewesen", begründete er den Einspruch. "Ich mache seit 21 Jahren Pantomime - und wenn ich arbeite, dann mit dem Herzen, nicht nach dem Verstand", so sein Kunstverständnis.

Doch die Frau (50) und eine Freundin (53) zeigten wenig Verständnis dafür, dass sich der Altstadt-Clown auf ihre Kosten Lacher verschafft, sie ehrverletzend "bloßgestellt" und beleidigt habe. Anfangs hieß es gar, der Clown habe die jüngere am Weggehen gehindert, ihr noch einen Kuss auf die Wange gedrückt. "Nur bei hübschen Frauen mach' ich das vielleicht", so der Angeklagte. Sofort griff die Richterin ein: "Keine Frau findet es grundsätzlich schön, als Luder bezeichnet zu werden. Und Sie können nicht alles unter den Deckmantel der Kunstfreiheit stellen!" Da der Angeklagte aber auf seiner Ansicht von "Kunst" beharrte, stufte die Richterin seine Strafe hoch auf jetzt 800 Euro. Dagegen will nun Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann vorgehen.

(angr/wuk)
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