Mönchengladbach Dachdecker wegen tödlichen Unfalls mit Fahrerflucht vor Gericht

Ein junger Dachdecker muss sich ab 26. Oktober wegen versuchten Mordes, fahrlässiger Tötung und mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Mönchengladbacher Landgericht verantworten.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Der 28-Jährige soll Ende April dieses Jahres nachts auf einer Landstraße bei Mönchengladbach einen Radfahrer erfasst und tödlich verletzt haben. Ihm droht nun eine mehrjährige Haftstrafe.

Die Staatsanwaltschaft sprach bereits unmittelbar nach der Festnahme des Autofahrers von einem ungewöhnlichen Fall. Die Anklage laute zum einen auf versuchten Mord, zum anderen auf fahrlässige Tötung.

Es handele sich deshalb nur um einen Mordversuch, weil der Angeklagte zwar den Tod des Radfahrers durch seine Fahrerflucht billigend in Kauf genommen habe, der Tod aber durch seine fahrlässige Tötung bereits eingetreten sei, so Staatsanwalt Stefan Lingens. Im Falle einer Verurteilung sei eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, wahrscheinlich sei jedoch eine Gefängnisstrafe zwischen zwei und neun Jahren.

Der 28-jährige Unfallfahrer war erst nach einer tagelangen Öffentlichkeitsfahndung gefasst worden. Zeugen hatten eine Beschädigung am Lieferwagen des Dachdeckers festgestellt und die Polizei informiert. Die nahm den jungen Mann daraufhin fest.

Laut Zeugenaussagen soll er in der Tatnacht alkoholisiert am Steuer gesessen haben. Die Fahrerlaubnis hatte er laut Ermittlungen zuvor bereits verloren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann vor dem Unfall eine Geburtstagsfeier besucht. Nach eigenen Aussagen hatte er den Radfahrer übersehen, weil er am Autoradio "herumgespielt" hatte.

Für den Prozess hat das Landgericht Mönchengladbach acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 3. Dezember verkündet werden.

(emai)
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