Mönchengladbach Damit der Erbfall kein Streitfall wird

Mönchengladbach · Juristische Beratung hilft bei der Vermeidung von Missverständnissen und Unklarheiten im Testament.

 Die Kosten für die Beratung sind in der Regel geringer als das, was später zur Klärung des Sachverhalts aufgewendet werden muss.

Die Kosten für die Beratung sind in der Regel geringer als das, was später zur Klärung des Sachverhalts aufgewendet werden muss.

Foto: Iurii Sokolov

Es gibt Missverständnisse im Erbrecht, die sind nicht totzukriegen. Die Vorstellung beispielsweise, dass der Ehepartner automatisch Alleinerbe ist, wenn kein Testament vorliegt. Oder dass Formulierungen wie "Paul erbt das Haus und Christian das Auto" als testamentarische Verfügung ausreichen. Um ein Testament zu verfassen, das später nicht Anlass zu Prozessen und Familienzwistigkeiten gibt, ist meist sinnvoll, juristische Beratung zu suchen. Ja, sie ist mit Kosten verbunden, aber diese Kosten sind in der Regel geringer als das, was später zur Klärung des Sachverhalts aufgewendet werden muss.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein rechtlich wirksames Testament zu machen: privatschriftlich oder notariell. Es ist nach deutschem Recht möglich, zu Hause ein handschriftliches Testament zu verfassen und zu unterschreiben. Wer sicher gehen will, datiert es und unterschreibt es auf jeder Seite. Bei Ehepartnern reicht es, wenn es einer handschriftlich niederlegt und beide es unterschreiben. Dazu bedarf es auch keines Zeugen, handschriftlicher Text und Unterschrift reichen. So weit, so scheinbar einfach. Die Probleme ergeben sich meist aus dem Inhalt. "Sobald mehr als eine Person bedacht wird, muss sich der Erblasser Gedanken machen", sagt Notar Stefan Heimsoeth.

Beispielsweise im klassischen Fall eines Ehepaares mit zwei Kindern. Da geht es nicht nur darum, das Erbe noch nicht aufzuteilen, bevor nicht auch der zweite Ehepartner gestorben ist. Es geht auch darum, wie viel Verfügungsgewalt der überlebende Partner noch über das Eigentum hat. Oder ob er oder sie das Testament noch ändern beziehungsweise den Erbteil der Kinder noch an die Umstände anpassen kann. Hier ist juristische Beratung meist sinnvoll. Noch sinnvoller ist sie bei Patchworkfamilien, bei denen die Ehepartner jeweils eigene Kinder in die Verbindung einbringen. "Es gibt hier keine pauschale Empfehlung", sagt Heimsoeth. Individuelle Lösungen finden sich im Beratungsgespräch. Manchmal geht es um große Werte, Immobilien und Aktienfonds. Manchmal soll auch nur eine Küche im Wert von 2000 Euro weitervererbt werden. "Die Beratung ist in einem solchen Fall nicht teuer", sagt Ralf Maus, Fachanwalt für Erbrecht. "Aber das Testament ist hinterher so gestaltet, dass es im Sinne des Erblassers ist."

Auch wer die Beratung sucht, kann sich hinterher noch für ein privatschriftliches Testament entscheiden. Ein notariell erstelltes und beurkundetes Testament bietet jedoch einige Vorteile. Zum einen ist der Erblasser auf der sicheren Seite, was die juristischen Formulierungen angeht. Zum anderen benötigen die Erben dann in aller Regel keinen Erbschein, das notariell beurkundete Testament reicht aus, um beispielsweise den Grundbucheintrag ändern zu lassen.

Und es ist auffindbar, wenn es beim Notar oder beim Nachlassgericht hinterlegt ist. Zudem werden hinterlegte Verfügungen beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, um die spätere Testamentseröffnung sicherzustellen. Testamente, die in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden, können auch schon mal verschwinden.

Während die Notare vorsorgend tätig werden, landen bei den Anwälten für Erbrecht meist die Streitfälle. Zum Beispiel, wenn nach der oben genannten Formulierung Paul das Haus und Christian das Auto erben soll, der Wert und die Erbquote aber nicht berücksichtigt wurden. Oder wenn die Testierfähigkeit des Erblassers angefochten wird. "Das sind langwierige Verfahren", sagt Fachanwalt Maus. "Dann müssen neurologische Gutachten erstellt werden, das kann Jahre dauern." Und teuer werden. Dass der Ehepartner notwendigerweise der Alleinerbe ist, wenn keine Kinder da sind, ist ein langlebiger Mythos.

"Wenn kein Testament vorliegt und es lebende Geschwister oder auch Nichten und Neffen gibt, erben sie mit", sagt Notar Heimsoeth, der solche Fälle immer wieder erlebt. Auch wenn viele Menschen der Beschäftigung mit dem eigenen Tod gern aus dem Weg gehen: Ein juristisch einwandfreies Testament erspart viel Ärger und viele Kosten.

(arie)
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