Mönchengladbach Das neue Friedhofskonzept macht Bestattungen preiswerter

Mönchengladbach · Sinkende Gebühren, neue Begräbnisarten, Aufgabe von vorgehaltenen Friedhofsflächen: Dies sieht eine neue Satzung vor, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

 Die Grabfelder auf dem Hardter Friedhof, die nicht mehr genutzt werden sollen. Hinten die Erweiterungsfläche, die dann komplett wegfällt.

Die Grabfelder auf dem Hardter Friedhof, die nicht mehr genutzt werden sollen. Hinten die Erweiterungsfläche, die dann komplett wegfällt.

Foto: Isabella Raupold

Erbschaften sind in der Regel für den Erbenden nichts Schlechtes. Es gibt aber auch Erbschaften, die ausgeschlagen werden. Hans-Jürgen Schnaß hat in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der Stadttochter Mags diese Chance nicht gehabt: Er musste eine Hinterlassenschaft mit in sein Aufgabengebiet nehmen, um die sich alle vorher gedrückt haben oder die sie nach ersten Vorarbeiten wieder in der Schublade verschwinden ließen: den Auftrag, ein neues Friedhofskonzept zu entwickeln. Die letzte Bedarfsplanung stammt noch aus dem Jahr 1977. Seitdem haben Politiker jedweder Couleur und mehrere Verwaltungsexperten viel gefordert, angekündigt und anschließend verworfen. Dieser jahrelange Verdrängungsmechanismus zieht nicht mehr: Schnaß hat mit Gutachtern jetzt ein Konzept entwickelt, das noch in diesem Ratszug vorgestellt und vermutlich Ende des Jahres beschlossen wird.

Warum ist ein neues Friedhofskonzept dringend erforderlich?

Die Stadt ist schon seit Jahren in Zugzwang, weil sie auf ihren 13 städtischen Friedhöfen große Flächen für Beisetzungen und weitere für mögliche Friedhofs-Erweiterungen vorhält. Aber immer weniger Tote werden auf städtischem Grund begraben. Da noch elf konfessionelle Friedhöfe - dazu kommen vier Ehren- und sieben jüdische Friedhöfe - existieren, macht die Gesamtfläche aller Friedhöfe rund 170 Hektar aus. Zum Vergleich: Das sind mehr als 230 Fußballfelder.

Wohin geht der Trend bei den Bestattungen?

In Mönchengladbach gibt es mittlerweile vier Grabeskirchen: St. Elisabeth Eicken, St. Matthias Günhoven, die Josefskirche in Rheydt und das Kamillus-Kolumbarium. Außerdem gibt es Urnenwände in der Totenhalle auf dem evangelischen Friedhof in Odenkirchen sowie Urnen-Stelen auf Friedhöfen. Das macht deutlich: Die traditionellen Sarggrabstätten werden immer weniger nachgefragt. Dieser Trend hat sich längst verfestigt. Angehörige scheuen oft den Pflegeaufwand bei Erdbestattungen - oder aber können ihn nicht mehr leisten, weil sie zum Beispiel nicht mehr hier leben. Hinzu kommen andere Bestattungsformen: Es gibt heute auch Baum- und Waldgrabstätten sowie Aschefelder. Auch da ein Vergleich: 2016 gab es 1500 Bestattungen auf städtischen Friedhöfen, 1995 waren es noch fast 2700. Von den 1500 im Vorjahr waren rund 65 Prozent Urnen-Bestattungen.

Warum können Friedhöfe nicht einfach aufgegeben werden?

Das ist kompliziert. Die Nutzungsrechte der Gräber gehen mitunter über mehrere Jahrzehnte, und die Ruhefristen müssen beachtet werden. Deshalb kann man nicht mehr benötigte Flächen nur langfristig freiziehen. Etwa dadurch, dass ein Friedhof geschlossen wird, weil es dann nicht mehr möglich ist, die Nutzungsrechte zu verlängern und Beisetzungen vorzunehmen. Sollen geschlossene Friedhofsflächen aufgegeben, anders genutzt oder vermarktet werden, muss ein Friedhof entwidmet werden. Dann müssen Bestattete und Beigesetzte, deren Ruhefristen nicht abgelaufen sind, auf Kosten von Stadt oder Mags umgebettet werden. Eine Entwidmung empfiehlt sich erst dann, wenn die Belegungsquote bei unter zehn Prozent liegt.

Legt das Konzept Flächen fest, die entwidmet werden können?

Ja. Auf dem Friedhof Hardt sind mehrere Bereiche, sogenannte Felder, nur noch schwach belegt. Ein Feld gar nicht, eines zu 71 Prozent. Würde man Letzteres entwidmen, ist dies ab 2038 möglich. Ähnliches trifft zu auf mehrere Felder des Hauptfriedhofes: Sie liegen im südlichen Teil des Friedhofs und in der Nähe der Tennisanlagen. Ein Feld wird zur Schließung empfohlen, weil Sargbeerdigungen da nur noch möglich sind, wenn die Mammutbaumallee beseitigt würde. Und das will niemand.

Was passiert mit den Flächen, die nicht mehr benötigt werden?

In Hardt wird die Friedhofs-Erweiterungsfläche - das sind 26.000 Quadratmeter - an die EWMG gegeben, die überlegen soll, wie das Gelände genutzt werden kann. Es erstreckt sich im Dreieck zwischen Tomphecke, Hardter Landstraße und Autobahn. Auf dem Hauptfriedhof, der längst in großen Teilen mehr Park als Friedhof ist, sollen die freigezogenen Flächen dem öffentlichen Grün zugeschlagen werden.

Werden Beerdigungen und Bestattungen preiswerter?

Vermutlich. Das Konzept sieht zum Beispiel vor, dass bei den Sarggrabstätten das Einzelgrab 1502 Euro für 25 Jahre Liegezeit kosten soll (bisher: 1620 bis 2325 Euro), die Rasengrabstätte 2059 Euro (2715 Euro). Bei den Urnengrabstätten ist die Laufzeit zunächst auf zwölf Jahre beschränkt, kann aber wie bisher auf 25 Jahre verlängert werden. Legt man ein Vierteljahrhundert zugrunde, kostet eine Zweier-Urnengrabstätte künftig 982 Euro (statt 1560 Euro). Für zwölf Jahre fallen 501 Euro an. Die Bestattungsgebühren bleiben unverändert, die Gebühren für die Bestattungseinrichtungen (Trauerhalle, Feierräume, Aufbewahrungsräume) ändern sich nur ganz unwesentlich.

Fallen zusätzliche Kosten an?

Weil das Konzept den eigentlichen Friedhof auf Grabstätten, Haupt- und Nebenwegen sowie Trauerhalle reduziert, werden alle anderen Flächen als öffentliches Grün bewertet. Für deren Pflege zahlen alle Bürger. Rund 400.000 Euro werden so in die Grünunterhaltung verlagert.

(biber)
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