Mönchengladbach Der Sparkassen-Kunde verlor den Prozess

Mönchengladbach · Wegen falscher Anlageberatung hatte ein Pilot die Stadtsparkasse vor der 10. Zivilkammer verklagt.

Nachdem sich Anfang Oktober im Mönchengladbacher Landgericht vor der 10. Zivilkammer ein Pilot als Kläger und die Mönchengladbacher Stadtsparkasse als Beklagter gegenübersaßen, entschied jetzt das Gericht, dass der Vorwurf des Piloten nicht eindeutig zu beweisen sei. Der Pilot nämlich, der als junger Mann selbst bei der Mönchengladbacher Stadtsparkasse eine Banklehre gemacht hatte, kurz danach aber eine Pilotenausbildung begann, beschuldigte die Sparkasse der falschen Beratung bei Anlagegeschäften. Er habe viel Geld verloren, weil ihn der Bankkaufmann zu hochspekulativen Anlagegeschäften überredet habe. Dabei sei er nie auf Risiken, mögliche Wertpapierverluste oder Provisionen hingewiesen worden, so der Kunde im Gerichtssaal. Der Bankberater habe ihm alles so schmackhaft gemacht, dass er damals drei Geldanlagen getätigt habe.

Ganz anders erinnerte sich dagegen der 58-jährige Bankbeamte an die Kontakte mit dem Piloten. "Ich war auch sein Ausbilder", so der 58-Jährige. Der Pilot sei an ertragreichen und steueroptimierten Geldanlagen interessiert gewesen. Als es um unternehmerische Beteiligungen ging, habe er den Kunden auch auf mögliche Kapitalverluste aufmerksam gemacht, so der Mitarbeiter der Stadtsparkasse.

Ein Anwalt der Stadtsparkasse fragte den Kläger, ob er als gelernter Bankkaufmann wirklich davon ausgegangen sei, dass Geldanlagegeschäfte immer ohne Risiko seien. "Wir hatten in der Ausbildung keine Ahnung von solchen Geschäften", antwortete der Kläger.

Am Ende wies das Gericht die Klage des Kunden zurück. Weil er nicht eindeutig beweisen konnte, falsch beraten worden zu sein, hieß es sinngemäß in der Urteilsbegründung. Außerdem sei ein Teil der Klage bereits verjährt. Eine Widerklage sei jedoch möglich.

(RP)
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