Mönchengladbach Die Richter neben den Richtern in Robe

Mönchengladbach · Die Stadt sucht 630 Kandidaten für die Schöffenwahl im kommenden Jahr. Interessierte Bürger im Alter von 25 bis 69 können sich bis März als ehrenamtliche Laienrichter bewerben.

Recht zu sprechen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese wird nicht nur von hauptamtlichen Richtern ausgeübt, sondern auch von Menschen ohne Jurastudium und Staatsexamen. Was ein "Geschworener" ist, wissen die meisten Deutschen aus dem Fernsehen. Die angelsächsische "Jury" hat Hollywood schon oft Stoff für spannende Gerichtsfilme geliefert. Doch auch das deutsche Recht kennt den Laienrichter "aus dem Volk"; nur heißen die Ehrenamtler hierzulande seit dem Mittelalter "Schöffen". Sie wirken neben dem hauptamtlichen Richter in Strafprozessen mit, urteilen gleichberechtigt mit ihm in Prozessen zu Ladendiebstählen, Drogendelikten bis zu Mord und Totschlag.

Weil die Amtszeit der Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Mönchengladbach und für das Schöffengericht des Mönchengladbacher Amtsgerichts am 31. Dezember 2018 endet, werden nun neue Richter ohne Robe gebraucht. Alleine die Stadt Mönchengladbach sucht 630 Kandidaten für die neuen Schöffenwahlliste. In anderen Gemeinden, die zum Landgerichtsbezirk Mönchengladbach zählen, hat ebenfalls eine Kandidatensuche begonnen.

Wer ist als Schöffe geeignet? Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Sinn für Gerechtigkeit sollten Voraussetzung sein. Wer unvoreingenommen auf neue Situationen und Menschen eingehen kann und sich zutraut, seine Meinung standfest zu vertreten, und mit hohem Verantwortungsbewusstsein Entscheidungen treffen kann, sollte sich ebenfalls angesprochen fühlen. Der Fachbereich Recht sowie der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadtverwaltung hoffen auf ausreichend Bewerber für die folgende fünfjährige Wahlperiode. Benötigt für die Wahlliste werden rund 500 Personen für allgemeine Strafsachen sowie 130 Personen im Bereich Jugendstrafsachen. Aus den Bewerbungslisten wird der Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Mönchengladbach die benötigten Schöffen auswählen. Im Erwachsenenstrafrecht werden am Landgericht 188 Schöffen und am Amtsgericht 56 Schöffen eingesetzt, im Jugendstrafrecht sind es 62 bzw. 52 "Richter ohne Robe".

Schöffen bekleiden, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden sie über Schuld und Strafe des Angeklagten. Ehrenamtliche Richter sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, die das Vertrauen der Bürger in die Strafjustiz stärken und für lebensnahe Entscheidungen sorgen sollen. In der Regel nimmt jeder Schöffe an etwa zwölf Hauptverhandlungen im Jahr teil. Hierbei kann sich eine Hauptverhandlung auf mehrere Sitzungstage verteilen.

Sollten sich nicht genügend Bewerber finden, könnte die Stadt auch aus dem Melderegister geeignete Kandidaten auswählen. Da das Schöffenamt ein Ehrenamt ist, das man grundsätzlich nicht ablehnen kann, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für dessen Schöffentätigkeit freistellen. Daraus dürfen sich für den Arbeitnehmer keine Nachteile ergeben. Ablehnen dürfen das Schöffenamt nur Menschen, die wichtige Notdienste übernehmen, wie Ärzte, Krankenpfleger oder Hebammen. Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich eine Entschädigung für Verdienstausfall.

Weitere Informationen erhalten Interessenten und Arbeitgeber unter "www.schoeffenwahl.de".

Wer kann Schöffe werden?

In Mönchengladbach wohnende deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren können sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Wer kann nicht Schöffe werden?

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl zum ehrenamtlichen Richter ausgeschlossen. Auch Menschen, die bereits hauptamtlich in der oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer), sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wie kann man sich bewerben? Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz NRW muss die Stadt Mönchengladbach eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen erstellen. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten nimmt der Fachbereich Recht beziehungsweise der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Ab sofort bis 18. März 2018 entgegen. Sowohl im Erwachsenenstrafrecht als auch für den Jugendbereich gibt es einen "Bewerberfragebogen", der auf der Website der Stadt heruntergeladen oder bei den zuständigen Fachbereichen angefordert werden kann.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Interessierte im Internet auf www.moenchengladbach.de, Suchbegriff: Schöffe.

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