Mönchengladbach Dieselfahrer verklagt VW und Vertragshändler

Mönchengladbach · Mit einem Fall im sogenannten Abgasskandal wird sich jetzt auch das Mönchengladbacher Landgericht beschäftigen müssen.

Am Donnerstag, 23. März, gibt es einen Güte- und Verhandlungstermin vor der 10. Zivilkammer. Der Käufer eines VW-Diesel-Fahrzeugs will sein Geld zurück und verklagte deshalb VW und einen Vertragshändler. Er ist nicht der Einzige. Zurzeit seien etwa 20 weitere Verfahren am Mönchengladbacher Landgericht anhängig, sagt Sprecher Jan-Philip Schreiber.

In dem Fall am kommenden Donnerstag hatte der Käufer im Juli 2014 für 13.360 Euro einen gebrauchten VW-Golf Variant 1,6 Liter TDI bei einem Vertragshändler in Mönchengladbach gekauft. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Leasingrückläufer, der zu diesem Zeitpunkt schon etwas mehr als 100.000 Kilometer gelaufen war. Wie der Landgerichtssprecher mitteilte, war in dem Wagen ein 1,6-Liter-Dieselmotor eingebaut, dessen Motor-software zur Optimierung der Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren beigetragen hat.

Im Dezember 2015 hatte der Kläger den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt. "Er behauptet, das Fahrzeug halte im normalen Fahrbetrieb die Euro-5-Abgasnorm nicht ein", so Schreiber. Es sei nach Ansicht des Klägers zu vermuten, dass eine Verbesserung der Stickoxidwerte nur unter Inkaufnahme neuer Mängel beim CO2-Ausstoß oder beim Kraftstoffverbrauch oder unter Inkaufnahme von erhöhtem Motorverschleiß möglich sei. Zumindest sei das Fahrzeug unabänderbar mit einem solchen wertmindernden Verdacht behaftet. Der Kläger ist der Ansicht, eine Nachbesserung sei ihm nicht zumutbar, da eine solche nur unter Beteiligung von VW stattfinden könne und er sich von VW betrogen sehe.

Die Beklagten behaupten dagegen, das Fahrzeug sei nicht mangelhaft.

(gap)
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