Mönchengladbach Diskussion um Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Mönchengladbach · Auf Einladung der Niederrhein-Kreisgruppe im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr referierten beim Sicherheitspolitischen Forum Vertreter von Polizei, Bundeswehr und Politik im Polizeipräsidium.

Bei einer terroristischen Bedrohung aus der Luft müsste erst das Kabinett entscheiden, ob Abfangjäger der Bundeswehr eingesetzt werden dürfen - ein Beschluss, der mit Sicherheit viel zu spät käme. Aber per Grundgesetz ist der Einsatz der Streitkräfte auf Notfälle beschränkt, während Terroristen längst international vernetzt agieren und über hohe Sprengkraft verfügen. Die Zuständigkeitsproblematik war Kern des Leitthemas "Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei Krisen und Katastrophen" beim Sicherheitspolitischen Forum Mönchengladbach. Der Reservistenverband Niederrhein führte mit Vertretern von Polizei, Bundeswehr und Politik im Polizeipräsidium Kräfte zusammen, die für Schutz und Rettung zuständig sind.

Der Leitende Oberst d. R. Helmut Michelis erinnerte an die bei Terroranschlägen jeweils losgetretene Debatte, ob deutsche Soldaten im Notfall Polizeiaufgaben übernehmen dürfen. Die Väter des Grundgesetzes hätten unter dem Eindruck von Krieg und NS-Diktatur den Einsatz von Streitkräften im Inneren an engste Vorgaben gebunden. Die heute grenzübergreifende Form des Terrors sei damals nicht vorstellbar gewesen, so Michelis. Polizeipräsident Mathis Wiesselmann betonte als Hausherr: "Die Polizei ist gut aufgestellt. Wir bereiten uns auf ernste Lagen vor. Doch es kann sein, dass irgendwann die Kräfte nicht ausreichen."

CDU-Innenexperte Prof. Dr. Günter Krings bezeichnete Terrorismus als zunehmend vernetzter, breiter und unberechenbarer. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern führte aus, dass der Streitkräfteeinsatz im Inland auf Ausnahmefälle begrenzt ist. Aufgabe der Bundeswehr ist die äußere Sicherheit im Spannungs- und Verteidigungsfall. Im Katastrophennotstand, wie Hochwasser, kann die Bundeswehr in Amtshilfe technisch logistische Unterstützung leisten. Beim regionalen Katastrophennotstand fordert das Land die Bundeswehr an, doch bei überregionalen Katastrophen muss die Bundesregierung entscheiden. Hier sah Krings die Notwendigkeit einer Erweiterung, um das Grundgesetz der Zeit anzupassen und vorhandene Kompetenz im Notfall zügig handhabbar zu machen. "Es macht keinen Sinn, auf Terrorakte von gestern oder heute vorbereitet zu sein. Man muss gedanklich einen Schritt voraussein", fasste er zusammen.

Bernd Heinen, Inspekteur der Polizei NRW, berichtete von Investitionen in Ausrüstung und Fortbildung. "Doch was können wir tun, wenn eine Drohne auf die Kanzlerin gerichtet ist?", fragte er rhetorisch angesichts nicht vorhandener Jagdflugzeuge bei der Polizei. Heinen betonte die Notwendigkeit zu üben, was jetzt schon an Kooperation zwischen Polizei und Bundeswehr möglich ist. Leitender Regierungsdirektor Dr. Wolfram Geier sprach sich ebenfalls für eine Intensivierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit aus. Ebenso forderte er Unterstützungsleistungen für die Bundeswehr, um ihr Operationsfreiraum zu gewährleisten. Brigadegeneral Peter Gorgels erklärte: "Die Bundeswehr ist keine Kraft der ersten Stunde. Im Rheinland gibt es zum Beispiel keine gepanzerten Truppen." Für die Fälle, in denen Soldaten polizeiähnliche Aufgaben übernehmen, gilt das Polizeirecht des Landes, so Gorgels.

(anw)
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