Mönchengladbach Doppelte Staatsbürgerschaft: Entscheidung fällt weg

Zukünftig gibt es für die Einbürgerung ein Hindernis weniger: In diesem Winter wird die sogenannte Optionspflicht abgeschafft. Bisher mussten sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.

Entscheiden sich diese nicht bis zum 23. Lebensjahr, verlieren sie bisher die deutsche Staatsbürgerschaft. "Uns war es wichtig, den Jugendlichen, die hier geboren und aufgewachsen sind, das Signal zu geben, ihr gehört in diese Gesellschaft", sagt Gülistan Yüskel, Bundestagsabgeordnete und frühere Integrationsratsvorsitzende von Mönchengladbach. "Eigentlich ist das schon lange überfällig gewesen." Im Juli wurde der Wegfall der Optionspflicht im Bundestag beschlossen, Ende September hat der Bundestag zugestimmt. Jetzt steht die Unterschrift vom Bundespräsidenten aus. Nach einer Frist von einem Monat kann das Gesetz in Kraft treten.

Ein Problem für die praktische Arbeit: "Die Ausländerbehörden hängen in der Luft." Denn wenn junge Erwachsenen sich jetzt unmittelbar entscheiden müssen, sind sie im Nachteil. Hier hilft ein Antrag auf Beibehaltung, dieser ermöglicht ein Aussetzen des Verfahrens, bis das Gesetz gültig ist. Dann ist es auch für diese jungen Erwachsenen möglich, beide Pässe zu behalten.

(haka)
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