Mönchengladbach Drei Jahre Haft für den Hersteller von Dopingmitteln

Mönchengladbach · Wegen gewerbsmäßiger Herstellung von Dopingmitteln, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Dopingmitteln in drei Fällen und Besitzes eines Dopingmittels hat die Erste Große Strafkammer gestern einen Mönchengladbacher (35) zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte, der aus Kasachstan stammt und zunächst als Physiotherapeut gearbeitet hatte, aber das dann nach Unfällen nicht mehr konnte, soll zwischen Juli und September 2016 aus seiner Wohnung in Mönchengladbach einen schwunghaften Handel mit Dopingartikeln betrieben haben.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Helmut Hinz noch einmal auf den ungewöhnlichen Fall ein. Nachdem der Gladbacher arbeitslos geworden war, war er bald in die Kreise von Kraftsportlern und Bodybuildern geraten. Im Zollamt des Flughafens Köln/Bonn war den Beamten ein Päckchen aus China, offenbar an die Mutter des Angeklagten adressiert, aufgefallen. Es enthielt weißes Pulver, das sich als Testosteron entpuppte - im Wert von 460 Euro. Im Prozess hatte der Angeklagte nach anfänglichem Schweigen zugegeben, an drei Kunden Dopingmittel verkauft zu haben. Der 35-Jährige lebte in einer Wohnung eines Privathauses. Am 22. September 2016 durchsuchten Zollfahnder Wohnung und Keller des Angeklagten. Sie fanden 1903 Anabolika-Ampullen, die einen Straßenverkaufswert von 47.500 Euro haben sollen. Aus dem Durchsuchungsbericht wurde bekannt, dass der Angeklagte zahlreiche Verstecke in der Wohnung und im Keller für die Dopingmittel und Zubehör genutzt hatte. Im Keller entdeckten die Beamten sogar ein komplettes Labor zur Herstellung von Dopingmitteln.

Der Staatsanwalt hatte für den Gladbacher vier Jahre und neun Monate Haft gefordert. Dagegen hatten die zwei Verteidiger des kaum vorbelasteten Angeklagten um eine Bewährungsstrafe gebeten. Diesem Plädoyer hatte sich das Gericht nicht angeschlossen. Bei dem Fall handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sagte der Kammervorsitzende und verkündete drei Jahre Haft. Dabei bezog sich Helmut Hinz auf das Gutachten eines Chemikers, der die beschlagnahmten Dopingartikel als gefährlich mit starken Nebenwirkungen und einem hohen Gesundheitsrisiko bezeichnete. Außerdem seien sie alle Schwarzmarktprodukte, die nicht das enthielten, was auf den Packungen drauf stehe. Diese Produkte seien in Deutschland nicht mehr auf dem Markt, so der Gutachter.

(RP)
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