Mönchengladbach Drei Jahre Haft im Betrugsprozess

Mönchengladbach · Mit gefälschten Gehaltsmitteilungen und Kontoauszügen haben zwei Mönchengladbacher Kredite an Personen vermittelt, die bei wahrheitsgemäßen Angaben nie Kredite erhalten hätten. Das sah die erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern als erwiesen an und verurteilte die beiden Angeklagten wegen Fälschung von beweiserheblichen Daten und versuchten Betruges. Wegen versuchten Betruges in sieben Fällen erhielt ein 35-Jähriger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 34-jährige Mitangeklagte bekam wegen versuchten Betruges in zehn Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Beide Angeklagte hatten bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Sie gaben zu, sich an nicht kreditwürdige Personen gewandt zu haben, die Geld brauchten. Der 35-Jährige verfügte über die technischen Voraussetzungen. Er war für die Fälschung der Gehaltsbescheinigungen und der Kontoauszüge verantwortlich. Er erhöhte deren Gehälter auf mindestens 2000 Euro. Trotzdem endeten nicht alle der 14 angeklagten Fälle mit Erfolg. Tatsächlich sollen insgesamt 160.000 Euro ausgezahlt worden sein. Von den sieben Fällen des 35-Jährigen endete nur ein Fall mit einer Auszahlung, und bei dem 34-Jährigen waren es drei Kredite, die zur Auszahlung kamen. Die Kreditnehmer wurden zu den Banken begleitet. Anschließend mussten sie eine 30-prozentige Provision abgeben. Der 35-jährige Gladbacher, der bisher noch keine Vorstrafe erhalten hatte, kam mit der Bewährungsstrafe davon, muss aber 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem muss er auf den Gewinn von 2000 Euro verzichten. Der wird eingezogen. Der vorbestrafte 34-Jährige muss nicht nur eine mehr als dreijährige Haftstrafe verbüßen. Laut Urteil muss er auf einen Gewinn von 15.300 Euro verzichten. Der wird ebenfalls eingezogen. Für zwei 34 und 23 Jahre alte Mitangeklagte wird der Prozess fortgesetzt, weil sie sich außerdem noch wegen Geldwäsche und wegen Handels mit gefälschten lettischen Führerscheinen verantworten müssen.

(RP)
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