Mönchengladbach Drei Schwarzfahrten nach Düsseldorf: Bewährungsstrafe

Mönchengladbach · Wieder einmal musste sich eine 41-Jährige wegen "Erschleichens von Leistungen" vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Auf ihren Fahrten nach Düsseldorf hatte sich die Hartz-IV-Empfängerin mit den auffälligen Tätowierungen dreimal ohne gültiges Ticket in den Zug gesetzt.

Das bestritt die 41-Jährige gestern nicht. "Aber einmal hat der Fahrkarten-Automat nicht funktioniert, er hat meinen Geldschein nicht angenommen", verteidigte sich die Angeklagte. Und außerdem habe sie im Dezember vergangenen Jahres kein Geld für den Ticket-Kauf gehabt: "Aber ich musste doch nach Düsseldorf, weil ich dort in einer Nachtbar einen Minijob hatte", erklärte die Frau, die inzwischen von Mönchengladbach nach Düsseldorf umgezogen ist.

Weil die Angeklagte in der Vergangenheit nicht nur als Diebin und Schwarzfahrerin, sondern auch als Bewährungsversagerin aufgefallen war, schilderte gestern die Bewährungshelferin vor Gericht die Zusammenarbeit mit der nicht sehr zuverlässigen Frau. Die 41-Jährige sollte nach einer langjährigen Drogenkarriere eine dreimonatige Therapie absolvieren und Drogenscreenings liefern. Sie habe von der Angeklagten nur spärliche Rückmeldungen erhalten, so die Bewährungshelferin. Ohne Betreuung sei die 41-Jährige nicht in der Lage, ihren Lebensalltag in den Griff zu bekommen.

Am Ende stellte das Gericht die Schwarzfahrt mit dem nicht funktionierenden Fahrkarten-Automaten ein. Wegen der restlichen zwei Straftaten forderte der Staatsanwalt für die vorbestrafte Angeklagte eine Haftstrafe von zwei Monaten — ohne Bewährung. Kleinlaut bat die Frau in ihrem Schlusswort um eine "letzte Chance". Die Richterin erfüllte diese Bitte und verurteilte die Angeklagte wegen "Erschleichens von Leistungen" in zwei Fällen zu zwei Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. In den nächsten drei Jahren wird die 41-Jährige von einer Bewährungshelferin begleitet. Erleichtert akzeptierte die Frau das Urteil sofort.

(RP)
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