Mönchengladbach Drogenkonsument will ein neues Leben beginnen

Mönchengladbach · Am 13. September 2016 geriet der 41-jährige Autofahrer auf der Autobahn 61 in eine Fahrzeugkontrolle. Polizisten entdeckten 1,49 Gramm Amphetamine und stellten das Rauschgift sicher. Wegen verbotenen Drogenbesitzes musste sich der Familienvater jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Der 41-Jährige, der in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefallen war und dessen Vorstrafenregister nicht nur leere Blätter enthielt, zeigte sich sofort aussagebereit.

Damals sei er von Arbeitskollegen zwei- bis dreimal wöchentlich zum Drogenkonsum verleitet worden, so der inzwischen arbeitslose Gerüstbauer. "Aber damit ist Schluss. Ich habe mich aus dem Kreis zurückgezogen", beteuerte der Angeklagte. Als Beweis lässt er vom Verteidiger ein negatives Drogenscreening überreichen. Die Bewährungshelferin des Angeklagten berichtete, dass er wegen Erwerbs und Einfuhr von Drogen bereits Haftstrafen verbüßen musste. Doch zuletzt sei eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt und am Ende erlassen worden.

Inzwischen sei seine Ehe gescheitert. Aber der 41-Jährige sei nie lange arbeitslos gewesen. Das Jobcenter wolle ihm möglicherweise bei einer Umschulung helfen. Die Bewährungshelferin bestätigte dem Gericht, mit dem Angeklagten habe es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit während der Bewährungszeit gegeben. Die Staatsanwältin forderte für ihn wegen verbotenen Drogenbesitzes eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten - allerdings ohne Bewährung. Dagegen setzte sich der Verteidiger des 41-Jährigen für seinen Mandanten ein: "Er will sein Leben ändern, hat das negative Umfeld verlassen und von der Bewährungshelferin eine positive Sozialprognose erhalten".

Offensichtlich überzeugte der Anwalt das Gericht. Am Ende wurde der Ex-Drogenkonsument zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Bewährungsauflage fordert von dem Angeklagten 50 Stunden gemeinnützige Arbeit.

(kru)
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