Mönchengladbach Drogenplantagen-Prozess: Mehr als drei Jahre Haft für Haupttäter

Mönchengladbach · Wegen bandenmäßigen Drogenhandels hat die Erste Strafkammer des Landgerichts gestern einen Nettetaler (47) zu drei Jahren und neun Monaten und einen mitangeklagten Mönchengladbacher (38) zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Die Gehilfen beim Plantagenbau in einer angemieteten Halle in Schwalmtal kamen mit Bewährungsstrafen davon. Ein Viersener (30) und zwei Mönchengladbacher, 33 und 23 Jahre alt, hatten bei Aufräumungsarbeiten und bei der Einrichtung der Drogenplantage in drei Räumen geholfen.

Zwei Gehilfen hatte das Gericht zu neun Monaten Haft und den 33-jährigen Mönchengladbacher wegen Beihilfe zu acht Monaten, alle mit Bewährung verurteilt. Eine Bewährungsauflage fordert von den drei Gehilfen eine Geldbuße von 500 Euro, die sie in Raten an die hiesige Drogenberatung zahlen können. Die beiden Haupttäter aus Nettetal und Mönchengladbach waren von holländischen Initiatoren angesprochen worden. "Ihr müsst euch um gar nichts kümmern. Ihr müsst nur die Halle für eine Cannabisplantage mieten", hatten die Angeklagten in ihren Geständnissen berichtet. Tatsächlich sorgten die Niederländer für ein aufwendiges Beleuchtungs- und Abluftversorgungssystem.

Aus polizeilichen Durchsuchungen wurde bekannt, dass die erste Ernte von 588 Cannabispflanzen Mitte März 2015 rund 35 Kilogramm Marihuana einen Verkaufspreis von 105 000 Euro erbrachte. Im Gerichtssaal hatte sich der Nettetaler beklagt, davon nur 16 000 Euro erhalten zu haben.

Anfang Dezember 2014 bestückten die beiden Haupttäter zwei sich anschließende Räume der Halle mit ein paar hundert weiteren Setzlingen und Cannabispflanzen. Aber bei der Durchsuchung Mitte März 2015 wurde die Plantage entdeckt.

Im Prozess hatten sich alle fünf Angeklagten zu einem Geständnis entschlossen. Bei den drei Gehilfen berücksichtigte das Gericht, dass deren Vorstrafenregister keine Eintragungen enthielten. Dagegen war der Nettetaler bereits wegen Drogenhandels mit zwei Jahren Haft mit Bewährung vorbelastet. Sowohl der Nettetaler als auch der Mönchengladbacher hatten erhebliche Aufklärungshilfe geleistet, was ebenfalls bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde.

16 000 Euro und ein VW-Bus unterlagen dem Verfall, sie landeten bei der Staatskasse.

(RP)
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