Mönchengladbach Eigene Ansprüche mit Bürgschaften sichern

Mönchengladbach · Wie lassen sich Stress und Streit während der Bauphase vermeiden und worauf sollten Bauherren beim Neu- oder Umbau achten? Das erklärten Juristen und ein Bausachverständiger beim RP-Ratgeberabend "Alles was Recht ist".

 Wegen Feuchtigkeit und Schimmel konnten diese Oberlichter nicht mehr geöffnet werden. Mängel am Bau kommen immer wieder vor.

Wegen Feuchtigkeit und Schimmel konnten diese Oberlichter nicht mehr geöffnet werden. Mängel am Bau kommen immer wieder vor.

Foto: Andreas Endermann

Landgerichts-Präsidentin Dr. Annette Lehmberg ist sich sicher: "Stressfrei zu bauen, das wird wohl ein Traum bleiben." Aber einen Trost hatte sie parat für die rund 60 Zuhörer, die den Vorträgen zum Thema "Ärgerfrei bauen" im Rahmen der RP-Veranstaltung "Alles was Recht ist" folgten: Ärger lässt sich zumindest reduzieren, wenn man als Bauherr Fallstricke frühzeitig erkennt und einige Ratschläge beherzigt.

 Dies waren die Referenten der RP-Veranstaltung "Alles was Recht ist": Dr. Thomas Rütten, Jörn Jenssen, Dr. Anette Lehmberg (Landgerichts-Präsidentin), Michael Rost (Anwaltverein) und Dr. Karl Bühler (v.l.).

Dies waren die Referenten der RP-Veranstaltung "Alles was Recht ist": Dr. Thomas Rütten, Jörn Jenssen, Dr. Anette Lehmberg (Landgerichts-Präsidentin), Michael Rost (Anwaltverein) und Dr. Karl Bühler (v.l.).

Foto: Jörg Knappe

Manche der Tipps, die die Experten zur Hand hatten, waren trotz des komplexen Themas so einfach wie plausibel, und zwar unabhängig davon, ob sie sich auf einen Neu- oder Umbau bezogen. "Schließen Sie Verträge immer schriftlich ab", riet Dr. Thomas Rütten, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Auf dem Bau würde noch zu viel per Handschlag geregelt. "Das kommt öfter vor, als man denkt", weiß er aus Erfahrung. Aber nur was schriftlich dokumentiert ist, kann später vor Gericht verwendet werden. Deshalb sei es auch so wichtig, möglichst viele Details vertraglich zu regeln: Welche konkreten Leistungen soll der Handwerksbetrieb erbringen, bis wann, in welcher Qualität und zu welchem Preis?

Bezahlen sollten die Bauherren übrigens nur nach Baufortschritt: "Gehen Sie nicht in Vorleistung. Zahlen Sie den Rohbau erst, wenn er fertig ist", sagte Rütten. Und wenn ein Mangel vorliegt, die Fugen schief sind oder die Fenster klemmen? "Dann hat der Bauherr das Recht auf Nachbesserung und kann einen Teil des Lohns einbehalten", sagte Jörn Jenssen, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Selber die Fenster reparieren dürfe der Bauherr allerdings nicht, sonst gingen Ansprüche verloren, betonte er. Vielmehr müsse der Bauherr dem Handwerker eine Frist setzen, innerhalb der er den Schaden zu beheben hat. Eine mögliche juristische Auseinandersetzung solle sich der Bauherr bei kleineren Mängeln jedoch gut überlegen, riet Jörn Jenssen und schlug alternativ vor, mit dem Handwerker einen Kompromiss anzustreben und mit den schiefen Fugen zu leben. "Regelmäßige Kontrollen schon während des Baus helfen Mängel aufzudecken, bevor sie durch spätere Bauabschnitte verdeckt werden", sagte Dr. Karl Bühler. Der Bausachverständige empfahl, mit Bürgschaften Sicherheiten für die Erfüllung der eigenen Ansprüche einzuholen.

Noch einen Tipp hatte er parat: "Ziehen Sie auch bei Umbauten einen Architekten oder Fachingenieur zurate. Oder wissen Sie, ob die Trennwand zwischen Küche und Esszimmer, die Sie herausreißen möchten, vielleicht eine tragende Wand ist?". In der von RP-Redaktionsleiter Ralf Jüngermann moderierten Diskussionsrunde wurde deutlich, dass insbesondere die Bauabnahme mit vielen Fragen behaftet ist. Bei der Abnahme erklärt der Bauherr, dass er den Bau als vertragsgemäß anerkennt. Danach beginnt die Gewährleistungsfrist. "Viele Laien sind damit überfordert, Mängel festzustellen und zu dokumentieren", sagte Jörn Jenssen und empfahl, externe Fachleute zu diesem Termin mitzunehmen.

(drlp)
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