Familie aus Mönchengladbach Ein Winter ohne Heizung und warmes Wasser

Mönchengladbach · Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern ist seit August ohne funktionierende Heizung. Der Vermieter weigert sich bisher, die Therme zu reparieren. Auch gegen ein Zwangsgeld der Stadt will er vorgehen.

 Draußen friert's, und drinnen ist es kalt, weil die Heizung nicht funktioniert. Wenn ein Vermieter sie nicht repariert, droht ihm ein Zwangsgeld durch die Stadt (Symbolbild).

Draußen friert's, und drinnen ist es kalt, weil die Heizung nicht funktioniert. Wenn ein Vermieter sie nicht repariert, droht ihm ein Zwangsgeld durch die Stadt (Symbolbild).

Foto: DPA

Nadja N.* hat schon seit August kein heißes Wasser mehr aus den Leitungen kommen sehen. Mit ihren drei Kindern bewohnt sie eine Wohnung in einem Mönchengladbacher Mehrfamilienhaus, in dem die Heiztherme nicht funktioniert. Und die der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung durch den gesetzlichen Betreuer der Familie und durch die Wohnungsaufsicht der Stadt bisher auch nicht repariert hat.

Die Wohnungsaufsicht der Stadt hat nun sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro erlassen, das der Vermieter allerdings nicht zahlen will. Gegen das angeordnete Zwangsgeld will er mit einem Rechtsbeistand vorgehen, wie er unserer Redaktion sagte. Der Betreuer habe ohne sein Wissen eine Heizungsfirma beauftragt. "Und jetzt wollen sie von mir, dass ich eine neue Heizung kaufe." Dem widerspricht der Betreuer, der frühere Linken-Fraktionsvorsitzende im Rat Helmut Schaper: "Nach dem Defekt der Therme hat ein Elektriker festgestellt, dass das elektrische Modul defekt ist und ausgewechselt werden muss." Das muss der Vermieter veranlassen - aber nichts geschah.

Die Stadt bestätigt: Der Fall wurde im Oktober 2017 gemeldet, die Therme ist defekt. "Die Wohnungsaufsicht hat daraufhin eine örtliche Überprüfung durchgeführt und ein Verfahren nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz eingeleitet. Da eine freiwillige Abhilfe des Missstandes durch den Vermieter nicht erfolgte, wurde nach Anhörung eine Wohnungsverfügung erlassen."

Dies ist ein typischer Fall, wie ihn die Wohnungsaufsicht der Stadt immer wieder erlebt. Allein im Jahr 2017 rückten die Beamten in 184 Fällen aus, meistens wegen fehlenden Schutzes gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit - oder eben wegen defekter Heizungen. Meistens reicht es aber, wenn die Wohnungsaufsicht den Vermieter bittet, freiwillig etwas zu tun. Die Wohnungsaufsicht gibt es seit April 2014, und seitdem wurden erst fünf Zwangsgeldbescheide erlassen und 30 Anordnungen mit Androhung eines Zwangsgeldes.

Doch der Streit der Familie Nadja N. mit ihrem Vermieter ist besonders heftig, er hat sich über Jahre mit unterschiedlichsten Vorwürfen hochgeschaukelt. Die Folgen bekommen die Kinder zu spüren. "Meine Kinder sagen mir immer: Mama, wir vermissen warmes Wasser", sagt die Frau. Die alleinerziehende Mutter behilft sich dann, indem sie etwas Wasser auf dem Herd aufwärmt, ihre Kinder zum Duschen ins Schwimmbad oder zu deren Vater schickt. Gegen die Kälte im Winter kaufte Schaper zwei Radiatoren, deren Kosten er von der Miete abzog. "Wir müssen jetzt gut planen, welchen Raum wir beheizen", sagt die Mutter. Am liebsten würden sie in eine neue Wohnung ziehen. "Aber das ist im Moment mit drei Kindern leider nicht so einfach", sagt Betreuer Helmut Schaper. Bis dahin wird die Miete in Absprache mit dem Jobcenter gekürzt.

"Aus unserer Sicht ist das Wohnungsaufsichtsgesetz ein wirkungsvolles und effizientes Mittel, um bei Wohnungsmissständen einzugreifen", sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen. "In den Fällen, in denen Vermieter aufgefordert werden, Missstände zu beheben, werden diese auch in 80 Prozent der Fälle tätig, und es erfolgt damit die Missstandsbeseitigung." Besonders oft betroffen sind Menschen, die in der Regel nicht selbst in der Lage sind, rechtliche Schritte gegen den Vermieter zu unternehmen, auch aus finanziellen Gründen.

*Name geändert.

(RP)
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