Mönchengladbach Einbrecher wollten sie nicht sein

Mönchengladbach · Die Polizei entdeckte zwei Eindringlinge in der Kaiser-Friedrich-Halle.

Eher bedrückt saßen die beiden Mönchengladbacher im Amtsgericht auf der Anklagebank. Die Staatsanwältin warf den 32 und 26 Jahre alten Hartz-IV-Empfängern versuchten Einbruch in den Restaurantbereich der Kaiser-Friedrich-Halle vor. Als die Polizei, von einer Nachbarin informiert, dort eintraf, waren die beiden Männer noch am Tatort. Gestohlen hatten sie nichts. Den Beamten erzählten die Angeklagten eine zunächst seltsame Geschichte.

Der 32-Jährige berichtete, er sei damals obdachlos gewesen. Seine Lebensgefährtin habe ihn nach einem Streit aus der Wohnung geworfen. So er sei er auf die Idee gekommen, zusammen mit dem jüngeren Freund hinter der Kaiser-Friedrich-Halle im Bunten Garten einen Hubschrauber per Fernsteuerung in die Nachtluft fliegen zu lassen. Das Corpus Delicti hatte der Verteidiger Ingo Herbort für jeden sichtbar auf der Richterbank platziert. Das sei kein Hochleistungsspielzeug sondern eher ein Billigprodukt, erklärte der Anwalt im Gerichtssaal. Tatsächlich sei der Hubschrauber damals abgestürzt und nicht in der Luft, sondern auf dem Dach der Kaiser-Friedrich-Halle gelandet. Vergeblich habe er immer wieder mit der Fernbedienung versucht, das Spielzeug zurückzubekommen, so der 32-Jährige. Über eine Edelstahltreppe und über einen Balkon habe er versucht, an den Hubschrauber zu gelangen. Eine Studentin, die dort wohnte, hatte verdächtige Geräusche gehört und an der Terrasse einen Mann herunterklettern gesehen, so deren Zeugenaussage im Gerichtssaal.

Am Ende war klar, dass ein Kellner den Hubschrauber vom Dach geholt hatte. Sie habe dem Kellner geholfen und ihn dabei begleitet, erinnerte sich eine 38-jährige Hausfrau in ihrer Zeugenaussage. Also kein versuchter Einbruch? So sah das nächtliche Spiel der beiden Männer am Ende aus. Aber die Richterin wollte es genau wissen. Der Prozess soll am 21. September fortgesetzt werden. Das Gericht will den hilfsbereiten Kellner als Zeugen laden. Nach dessen Aussage soll dann ein Urteil verkündet werden.

(RP)
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