Mönchengladbach Erneut vor Gericht: Rollerfahrer muss 80 Euro Bußgeld bezahlen

Mönchengladbach · Am 16. April 2015 war der Motorroller-Fahrer (35) an der Lüpertzender Straße der Polizei mit zu hoher Geschwindigkeit aufgefallen. Ein Polizeibeamter (51) stellte sich damals mit erhobenem Arm in die Mitte der Fahrbahn. Er wollte den 35-Jährigen anhalten und kontrollieren. Doch der Rollerfahrer fuhr an ihm vorbei. Dabei gelang es dem Beamten, die Kennzeichen vom Roller abzulesen und zu notieren. Am 22. April 2015 kam es an der Speicker Straße zu einem zweiten Kontakt zwischen dem Polizeibeamten und dem Rollerfahrer. Diesmal entkam der Mönchengladbacher nicht. Der Polizeibeamte erkannte ihn wieder und hielt ihn an. Danach erhielt der 35-Jährige einen Bußgeldbescheid, weil er das Haltegebot der Polizei missachtet hatte. Doch der Gladbacher mit der griechischen Staatsangehörigkeit legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Deshalb kam es vor kurzem zur ersten Verhandlung vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht. Doch der 35-Jährige wollte es nicht gewesen sein, der damals nicht angehalten habe. Auch sein Bruder benutze den Motorroller manchmal. Außerdem könne ihn der Polizeibeamte damals gar nicht erkannt haben, weil er einen geschlossenen Helm getragen habe, behauptete der Mann dreist. Damit war die Geschichte nicht zu Ende. Die Fortsetzung gab es gestern.

Der Richter hatte den Bruder des Rollerfahrers und den Polizeibeamten als Zeugen geladen. Doch die Polizei hatte am 22. April 2015, als der Beamte den Verkehrssünder wiedererkannte, Fotos gemacht. Darauf erkannten alle den roten Roller und den offenen Helm, den der 35-Jährige damals getragen hatte. Der Helm, den der Mann in den Gerichtssaal mitgebracht hatte, war es jedenfalls nicht. Der Bruder des Fahrers verweigerte die Aussage.

"Und dafür mussten wir die Zeugen noch einmal laden", hielt der Richter dem überführten Rollerfahrer vor. Am Ende nahm der völlig verstummte Mönchengladbacher den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück. Er muss eine Geldbuße von 80 Euro zahlen und einen Punkt im Verkehrsregister akzeptieren.

(RP)
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