Misshandelter Säugling in Mönchengladbach Mutter von getötetem Leo muss womöglich doch ins Gefängnis

Mönchengladbach · Sie soll sich schlafend gestellt haben, während ihr Mann im Nebenzimmer ihr 19 Tage altes Kind tötete. Im Mai 2016 war die Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Möglicherweise wird der Richterspruch bald anders aussehen.

Vor dem Haus in Eicken, in dem der kleine Leo starb, legten Menschen Kerzen und Stofftiere nieder.

Vor dem Haus in Eicken, in dem der kleine Leo starb, legten Menschen Kerzen und Stofftiere nieder.

Foto: Isabella Raupold

Muss die Mutter des getöteten Babys Leo jetzt doch ins Gefängnis? Die 27-Jährige, die vor Gericht angegeben hatte, dass sie nicht mitbekommen habe, wie ihr Mann das gemeinsame Kind im Nebenzimmer quälte und schließlich tötete, war 2016 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch nun wird der Fall neu aufgerollt. Der Prozess gegen die Mutter beginnt am 20. November vor dem Landgericht Mönchengladbach.

Erfahrenen Kriminalbeamten stockte der Atem

Das Schicksal des kleinen Leo hat viele Menschen tief bewegt. Das "Wunschkind" war am 2. Oktober 2015 proper und gesund im Krankenhaus Neuwerk geboren worden. Doch schon wenige Tage danach begann sein Martyrium. Der Vater, der mit dem Säugling nicht klar kam, misshandelte sein Kind immer und immer wieder. Als das Baby an seinen schweren Verletzungen starb, war es gerade einmal 19 Tage alt. Es hatte zuvor so unfassbare Qualen erlitten, dass selbst erfahrenen Kriminalbeamten der Atem stockte, als das ganze Ausmaß der Misshandlungen bekannt wurde. 2016 wurde der Vater wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Die Mutter bekam eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung "wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen".

Die Rechtsanwälte beider Eltern waren nach den Urteilen in Revision gegangen, aber auch die Staatsanwältin. Sie hielt die Strafe für die Mutter für zu "milde". Im Gerichtsprozess hatte Jane Wolf eine siebeneinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags durch Unterlassen für die Angeklagte gefordert. Aus Sicht der Staatsanwältin hätte die Mutter es verhindern können, dass ihr Kind getötet wird. "Aber sie hat das Kind zugunsten des Ehemannes geopfert", hatte es am Ende ihres Plädoyers im ersten Prozess geheißen. Schließlich habe die heute 27-Jährige die Schreie ihres Kindes in der Nacht zum 21. Oktober 2015 hören und eingreifen müssen. Stattdessen habe sie sich im Nebenzimmer schlafend gestellt.

Urteil für Anfang Dezember erwartet

Das Urteil gegen den Vater ist mittlerweile rechtskräftig. Die Revisionsanträge der beiden Angeklagtenverteidiger wurden vom Bundesgerichtshof abgelehnt. Die Verurteilung der Mutter hob der Bundesgerichtshof jedoch nach der Revision der Staatsanwältin auf und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung an das Landgericht Mönchengladbach zurück.

Möglicherweise wird am 11. Dezember ein neues Urteil fallen. Bis jetzt hat die fünfte Große Strafkammer vier Fortsetzungstermine angesetzt, an denen es noch einmal um die traurigen Ereignisse in der Eickener Wohnung gehen wird, in der die junge, bis dahin völlig unauffällige Familie lebte und in der Baby Leo ermordet wurde. Er starb am 21. Oktober um 3 Uhr. Der Vater hatte das Kind zuvor wieder malträtiert. Nach einer Stunde der Misshandlungen beschloss er, den Schreien Leos ein Ende zu setzen. In den Stunden darauf setzte er sich mit seinen 88 Kilogramm minutenlang auf den Kopf des Jungen, schüttelte ihn, missbrauchte ihn und schlug das Baby zweimal auf die Kante des Wohnzimmertisches - und als der Säugling bereits tot war, noch ein drittes Mal.

Anschließend legte er das Kind ins Bett, ging dann selber schlafen. Erst am Morgen rief er den Notarzt. Ein Geständnis legte er ab, nachdem man ihm die Obduktionsergebnisse vorgelegt hatte. Während der Vater den Gerichtsprozess weitgehend schweigend verfolgte, brach die Mutter immer wieder in Tränen aus. Bis zur Vernehmung bei der Polizei habe sie an plötzlichen Kindstod geglaubt, hatte sie vor Gericht gesagt.

(gap)
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