Mönchengladbach Falscher Zahnarzt arbeitete in zwei Praxen

Mönchengladbach · Mit gefälschter Approbationsurkunde und selbst ausgestelltem Universitätszeugnis arbeitete ein 31-Jähriger zwei Jahre als Zahnarzt. Bei Wurzel- und Kariesbehandlung lief einiges schief. Doch erst ein Zufall ließ den Hochstapler auffliegen.

Ein 31-Jähriger soll zwei Jahre lang als Assistenzzahnarzt Patienten behandelt haben, obwohl er sein Studium gar nicht abgeschlossen hatte.

Ein 31-Jähriger soll zwei Jahre lang als Assistenzzahnarzt Patienten behandelt haben, obwohl er sein Studium gar nicht abgeschlossen hatte.

Foto: Prodente

Wegen gefährlicher Körperverletzung in 137 Fällen und Urkundenfälschung muss sich ein 31-jähriger Mönchengladbacher Anfang Dezember vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Er soll in zwei Praxen in Tönisforst und Mönchengladbach als Zahnarzt gearbeitet haben, obwohl er dafür gar keine Qualifikation hatte. Erst bei der Bewerbung in einer dritten Zahnarztpraxis in Grevenbroich flog der ganze Schwindel auf.

Als sich der Angeklagte am 5. Mai 2012 selbst anzeigte, ermittelte die Polizei bereits gegen ihn, weil ein Zahnarzt Strafanzeige gestellt hatte. Durch einen Zufall war der Hochstapler enttarnt worden. Bei einem Kongress in Düsseldorf war der vermeintliche Assistenzarzt Thema eines Gesprächs. Ein Teilnehmer kannte den 31-Jährigen von der Universität Düsseldorf. Und er wusste: Der Mönchengladbacher hatte sein Studium gar nicht beendet, sondern abgebrochen.

Im Wintersemester 2002/2003 hatte der Mönchengladbacher begonnen, an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf über die Bundeswehr Zahnmedizin zu studieren. Nach sechs Jahren wurde er exmatrikuliert, weil er nicht mehr erschienen war.

Kurze Zeit darauf begann seine Fälschergeschichte: Er stellte sich ein Universitätszeugnis aus, das ihm ein Bestehen der zahnärztlichen Prüfung mit der Note "gut" bescheinigte. Und er fertigte eine Approbationsurkunde der Bezirksregierung Düsseldorf. Letztere schickte er an die Zahnärztekammer Nordrhein, die ihm am 3. September 2010 einen Zahnarztausweis ausstellte.

Etwa ein Jahr arbeitete der Angeklagte zunächst als Assistenzzahnarzt in Tönisvorst, anschließend ebenfalls als Assistenzzahnarzt in Mönchengladbach. Anschließend strebte er laut seiner Bewerbung bei einer Zahnarztpraxis in Grevenbroich eine "Vertiefung seiner Erfahrung im Bereich der Kinderheilbehandlung und der Behandlung von ängstlichen Patienten" an. Doch zu dieser Anstellung kam es nicht. Die Inhaberin der Praxis hatte die Geschichte des falschen Zahnarztes herausgefunden.

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Foto: Gerhard Berger

Bis dahin hatte der 31-Jährige laut Anklage schon Zähne und Nerven gezogen, Wurzelkanäle aufbereitet, Abszesse geöffnet und Wurzelbehandlungen vorgenommen. Offenbar lief nicht alles kunstgerecht. Es gab Patientenbeschwerden. In seiner ersten Stelle erhielt er die fristlose Kündigung.

Angeklagt ist der Mönchengladbacher wegen 137 Fällen, bei denen er nachweislich "gefährliches Werkzeug" wie Spritzen und Bohrer verwendete. Wie Dr. Martin Alberring, Sprecher des Landgerichtes, sagte, gehe die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass die Zahl der tatsächlich behandelten Patienten deutlich höher ist.

Die Vorstrafenliste des Angeklagten enthält bisher nur einen Eintrag. Das Mönchengladbacher Amtsgericht hatte ihn 2011 wegen falscher Versicherung an Eides statt zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Dieses Mal wird der 31-Jährige wohl nicht so glimpflich davonkommen. Für Urkundenfälschung sieht der Gesetzgeber Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Für gefährliche Körperverletzung kann das Gericht Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren aussprechen.

(RP)
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