Mönchengladbach Falschparker auf Radwegen: ADFC und Stadt sind sich uneins

Mönchengladbach · Der Radfahrer-Club vermutet bürokratische Hürden, wenn Anzeigen per App gestellt werden. Ordnungsdezernent Engel weist diesen Vorwurf zurück.

Die Mönchengladbacher Gruppe im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und die Stadtverwaltung arbeiteten bislang meist eng zusammen, wenn es darum ging, den Radverkehr in der Stadt zu stärken. Das drückt sich zum Beispiel beim Masterplan Nahmobilität aus. Jetzt gibt es Unstimmigkeiten. Oder sind es nur Missverständnisse? "Das Ordnungsamt baut unnötig bürokratische Hürden auf, wenn es darum geht, Falschparker anzuzeigen. Mir scheint, dass einige Stellen der Verwaltung an unterschiedlichen Zielen arbeiten", sagt Dirk Rheydt vom Vorstand des Gladbacher ADFC. Diesen Vorwurf weist die Stadt zurück. "Er ist völlig aus der Luft gegriffen und entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten", sagt Ordnungsdezernent Matthias Engel.

Zum Hintergrund: Seit geraumer Zeit gehen die Fahrrad-Enthusiasten gegen Autofahrer vor, die auf Geh- oder Radwegen ihr Fahrzeug abstellen. Der ADFC fordert Fußgänger und Radfahrer auf, sich eine App mit dem Namen "Wegeheld" auf das Smartphone zu laden und damit Falschparker aufzuzeichnen, zu fotografieren und den Fall dann direkt dem städtischen Ordnungsamt zu melden. Kritiker werfen den Nutzern der App vor, Verkehrssünder so an einen "Internetpranger" zu stellen. Die Gladbacher ADFC-Gruppe wirbt trotzdem massiv für die Nutzung der "Wegeheld"-App.

Dass "Melder" von der städtischen Bußgeldstelle ein Anschreiben bekommen haben, hat den ADFC verärgert. "Ich möchte Sie jetzt schon darauf hinweisen, dass zukünftige Anzeigen nur noch bearbeitet werden, wenn diese in Form des als Anlage mitgeschickten Vordrucks eingereicht werden", heißt es da. "So wird der Vorgang unnötig kompliziert gemacht", schimpft ADFC-Sprecher Dirk Rheydt.

Ordnungsdezernent Engel stellte gegenüber unserer Zeitung klar: "Jeder Anzeige, mit Ausnahme von anonymen Anzeigen, wird im Ordnungsamt nachgegangen. Egal, ob wir sie über eine App, per Post oder Mail erhalten haben." 2016 waren es 7881 Fälle, die sich auf Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen bezogen haben. Engel: "Von einem bürokratischen Prozess kann überhaupt nicht die Rede sein. Wir haben das Verfahren sogar bürgerfreundlicher gestaltet und ein Formular entwickelt, das auf Wunsch verwendet werden kann. Das ist aber kein Muss. Die Anzeigen müssen allerdings Voraussetzungen erfüllen: Datum, Uhrzeit, Ort, Foto vom Objekt und Name und Anschrift des Hinweisgebers."

(RP)
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