Prozess wegen Nötigung Feldweg zugeparkt — Rentnerin muss 1800 Euro Strafe zahlen

Es war kein Falschparken, es war Nötigung: Weil eine 74-jährige Rentnerin im Juni 2016 einen Feldweg zugeparkt hat, wurde sie vom Amtsgericht Mönchengladbach am Donnerstag zu 1800 Euro Strafe verurteilt. Bei der Verkündung des Urteils brach sie in Tränen aus.

 Wenn Brigitte B. aus ihrer Ausfahrt fährt und anschließend das Gartentor schließt, versperrt sie mit ihrem Auto die Ausfahrt zu einem Feldweg.

Wenn Brigitte B. aus ihrer Ausfahrt fährt und anschließend das Gartentor schließt, versperrt sie mit ihrem Auto die Ausfahrt zu einem Feldweg.

Foto: Sabine Kricke

Nur ein paar Minuten will Brigitte B. einen Feldweg neben ihrem Haus zugeparkt haben. Laut dem Zeugen Timo L. und seiner Mutter waren es jedoch wesentlich mehr. Außerdem habe die Rentnerin den Weg absichtlich mit ihrem Auto versperrt. Bereits zum zweiten Mal wurde der Vorfall nun vor Gericht verhandelt. Angeklagt ist B. wegen Nötigung. Sie habe den Feldweg absichtlich für 50 Minuten blockiert.

Als die 74-Jährige vor Gericht den Vorfall, der sich am 10. Juni vergangenen Jahres ereignete, schildert, ist ihre Stimme fest und ihre Empörung scheint groß. "Ich habe das nicht mit Absicht gemacht", betont sie mehrfach. Die Rentnerin wohnt an einer Einbahnstraße in Mönchengladbach. Neben ihrem Haus führt ein kleiner Feldweg zu den Weiden hinter ihrem Grundstück. Um das Auto aus ihrer Ausfahrt hinauszusetzen und anschließend das Gartentor zu schließen, muss B. ihr Auto entweder auf der Straße parken oder vor der benachbarten Zufahrt zu einem Feldweg.

Am besagten Juni-Tag habe sie noch schnell in der Stadt etwas erledigen wollen. Nach ihrer Schilderung setzte sie das Auto aus ihrer Einfahrt heraus und parkte vor dem Feldweg. "Dann habe ich gemerkt, dass ich mein Handy vergessen hatte, und ging nochmal zurück ins Haus", berichtet die 74-Jährige.

Timo L., der im Sommer öfter mit seiner Mutter den Feldweg nutzt, um ihren Pferden auf der Weide Wasser zu bringen, wollte währenddessen von dem Weg aus auf die Straße fahren. Während die Rentnerin im Haus war, um ihr Handy zu holen, habe ganz plötzlich ihr Telefon geklingelt, eine Bekannte sei am Apparat gewesen. "Ich habe maximal zehn oder 15 Minuten mit ihr telefoniert", sagt B.. Als sie dann zurück zu ihrem Auto gehen wollte, sah sie bereits einen Polizisten davor stehen.

Der 19-jährige L. schildert den Vorfall bei Gericht jedoch anders. "Wir hatten Sichtkontakt zu Frau B.. Sie hat genau gesehen, dass wir auf dem Feldweg fuhren und auf die Straße wollten", sagt L..

Die Angeklagte habe die Familie außerdem bereits mehrfach an der Fahrt auf dem Feldweg gehindert. "Einmal hat sie sich breitbeinig mit den Armen verschränkt vor uns gestellt. Da hatten wir auch schon die Polizei gerufen", sagt L.. Auch der Polizeibeamte, der die Anzeige am 10. Juni aufgenommen hatte, bestätigt bei Gericht, dass er selbst mehrfach mit B. polizeilich Kontakt hatte.

Als der Polizist an diesem Tag der Adresse ankam, habe er B. gefragt, warum sie das Auto nicht wegstelle. "Daraufhin sagte sie energisch, dass sie angeblich von der Stadt persönlich die Erlaubnis habe, Autos an der Weiterfahrt auf dem Feldweg zu hindern", sagt er. Die Angeklagte bestreitet dies. Außerdem vermutet sie, dass sich der Polizist und der Vater des Zeugen vom Kegeln kennen und der Beamte deswegen nicht neutral bei dem Vorfall gewesen sei. Bei Gericht gibt der Beamte jedoch an, gar nicht zu kegeln.

Laut Ansicht der Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte bedingt vorsätzlich gehandelt. "Sie hätte wissen müssen, dass dort Autos fahren und sie mit ihrem Auto den Weg versperrt." B. fügt daraufhin unter Tränen hinzu: "Ich kann diese Ungerechtigkeit nicht ab." Das Gericht befindet jedoch die Aussagen der Zeugen als glaubhaft und verurteilt die Rentnerin wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Bei der Verkündung schlägt die Rentnerin die Arme vor ihr Gesicht und schluchzt laut.

Bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres wurde die Sache vor Gericht verhandelt. Damals gab es kein Urteil — das Verfahren wurde gegen eine Zahlung in Höhe von 900 Euro an gemeinnützige Zwecke eingestellt. B. zahlte diesen Betrag jedoch nie, da sie sich im Recht glaubte. "Mein Anwalt hatte mir das nicht richtig erklärt und außerdem hatte ich meine Hörgeräte an dem Tag nicht drin", sagt sie am Donnerstag auf die Frage, warum sie dem Beschluss damals zugestimmt habe.

(skr)
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