Mönchengladbach Finanzbeamter soll wegen Nötigung eine Strafe von 2.400 Euro zahlen

Mönchengladbach · Gestern musste sich ein Finanzbeamter (39) wegen Nötigung vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Gegen einen Strafbefehl, der von dem Mönchengladbacher eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (40 Tagessätze zu je 60 Euro) fordert, hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt.

Mitarbeiter einer Security-Firma sollen den Finanzbeamten beschuldigt haben, ihnen schlimme Folgen angedroht zu haben, wenn sein Name nicht aus deren Buchhaltung verschwände. Konkret ging es um einen Bewirtungsbeleg, der bei der Behörde als Betriebskosten abgerechnet worden war und der mit dem Namen des Finanzbeamten in der Firmenbuchhaltung gelandet war. "Der Beleg muss da raus", soll der Angeklagte von dem Sicherheitsmitarbeiter der Firma im Juli 2013 in einem Gespräch verlangt haben. Inzwischen ist der Beleg verschwunden. Aber von dem bewussten Gespräch gibt es einen Mitschnitt, der sich allerdings in einem schlechten technischen Zustand befindet. Davon soll demnächst ein Wortprotokoll angefertigt werden.

Ansonsten bestritt der Angeklagte alles, was der 45-jährige Sicherheitsmitarbeiter der in Konkurs gegangenen Security-Firma gestern in seiner Zeugenaussage gegen ihn vorbrachte. "Unser Unternehmer hatte finanzielle Probleme. Der Angeklagte war mir als Mitarbeiter des Finanzamts bekannt. Er hat uns eine Lösung angeboten", erklärte der Zeuge im Gerichtssaal. "Aber die war nicht hilfreich. Wenn wir das gemacht hätten, was er uns riet, wären wir erpressbar gewesen", so der 45-Jährige. Der Angeklagte habe geraten, Rechnungen zu fälschen. "Belege könnten auch mal verschwinden", soll er sinngemäß gesagt haben. "Doch wir gingen selbst zum Finanzamt, ließen uns beraten und zogen dann mit der Firma nach Düsseldorf. Der Angeklagte war doch Betriebsprüfer, den wollten wir nicht als Gegner", so der Mitarbeiter. Der Angeklagte schüttelte nur den Kopf.

Der Angeklagte, so der Zeuge weiter, habe Geld verlangt. Dafür werde er die Buchhaltung bearbeiten. Aber das dürfe nicht bekannt werden. Er werde nur abends ins Büro der Firma kommen, beschuldigte der Mitarbeiter den Finanzbeamten, der dann auch tatsächlich 1000 Euro erhalten haben soll. Der Angeklagte bestritt dies. "Ich hatte keine finanziellen Probleme. Ich habe auch keine Steuerberatung gemacht, ich habe lediglich allgemeine Fragen beantwortet", verteidigte sich der 39-Jährige vor Gericht.

Weil der Gesprächsmitschnitt nicht als Beweismittel zur Verfügung steht, wurde der Prozess gestern beendet. Aber mit einem ausgewerteten Wortprotokoll könnte es einen weiteren Prozesstermin im Nötigungsfall geben.

(RP)
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