Mönchengladbach Flüchtlinge: Wenig Chancen auf Arbeit

Mönchengladbach · Ein Firmenchef wollte mehrere Afrikaner sofort einstellen. Er scheiterte mit seinem Vorstoß beim Ausländeramt. Denn die Jobs sind für arbeitslose Deutsche und Menschen aus EU-Staaten reserviert. Es gibt aber auch Ausnahmen.

 Hareshi Bhai Patel (l.) und Abdoul Karim Doumbouya gehören zu den Asylbewerbern, die Tätigkeiten für den Baubetriebshof Jüchen übernehmen. Vergleichbares gibt es bei der Stadt Mönchengladbach derzeit nicht.

Hareshi Bhai Patel (l.) und Abdoul Karim Doumbouya gehören zu den Asylbewerbern, die Tätigkeiten für den Baubetriebshof Jüchen übernehmen. Vergleichbares gibt es bei der Stadt Mönchengladbach derzeit nicht.

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Der Unternehmer aus Grevenbroich war es leid. Er brauchte dringend für einen Job Arbeitskräfte und war bitter enttäuscht von den Leuten, die ihm die Arbeitsagentur bislang schickte. Also ergriff er selbst die Initiative. Der Firmenchef fuhr zur Flüchtlingsunterkunft an der Brucknerallee in Rheydt und fragte hier lebende Männer aus Eritrea: "Ich brauche Leute, die Kisten packen und sie tragen. Wer will bei mir arbeiten?" Die Hände schnellten hoch. Mit zehn Afrikanern ging er dann gleich weiter zum Ausländeramt im Rheydter Rathaus - und erfuhr, dass es gar nicht so einfach ist, arbeitswillige Asylbewerber in Lohn und Brot zu bringen.

Denn im Prinzip gilt: In den ersten 15 Monaten können Asylbewerber nicht in einem Job arbeiten, wenn die Arbeitsagentur es ihnen nicht ausdrücklich erlaubt. "Kommen Flüchtlinge mit dem Wunsch zu uns, eine Arbeit aufnehmen zu wollen, ist eine sogenannte Vorrangprüfung notwendig", sagt Hardy Drews, Fachbereichsleiter Bürgerservice bei der Stadt und zuständig unter anderem für das Gladbacher Ausländeramt. Vorrangprüfung bedeutet: Die Arbeitsagentur prüft zunächst, ob für das jeweilige Arbeitsangebot deutsche Arbeitslose oder andere Arbeitssuchende aus Staaten der Europäischen Union zur Verfügung stehen.

Da dies in der Regel in Mönchengladbach der Fall ist, darf der Arbeitgeber keine Asylbewerber beschäftigen - auch dann, wenn er sie, wie der Grevenbroicher Unternehmer, für besser geeignet hält und sie ausdrücklich wünscht. Dass der Grevenbroicher kein Einzelfall ist, weiß das Ausländeramt. "Wir haben jede Woche mehrere vergleichbare Fälle. Zwar kommt meist nicht der Arbeitgeber, dafür aber Asylsuchende, die sich in Eigeninitiative Jobangebote besorgt haben. Denn ein Großteil will arbeiten. Aber die Chancen für sie sind nicht groß", sagt Thomas Wyes, Teamleiter bei der Gladbacher Ausländerbehörde.

15 Monate lang gilt bei jedem Asylbewerber diese Vorrangprüfung. Danach fällt sie weg. Dann prüft die Arbeitsagentur nur noch, ob die Arbeitsbedingungen erfüllt sind. Nach vier Jahren darf ein Flüchtling - in der Regel sollte dann sein Anerkennungsverfahren als Asylbewerber abgeschlossen und er einen sicheren Status haben - überall arbeiten. Mit einer Einschränkung. Drews: "Er darf sich nicht selbstständig machen."

Was ist was - Begriffe zum Thema Flüchtlingsunterkünfte
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Doch was ist mit Hochqualifizierten? Mit dem syrischen Arzt, der in einem deutschen Krankenhaus einen Job annehmen könnte? Oder mit dem IT-Spezialisten aus dem Irak, der für deutsche Spezialfirmen interessant ist? Sie haben meist das Problem, ihre Qualifikationen nachzuweisen. "Wer sich auf eine Flucht durch die Wüste und über das Mittelmeer begibt, packt meist keine Zeugnisse ein. Der Asylbewerber hat dann hier das Problem, seine Qualifikation nachzuweisen. Und auch Berufsabschlüsse in Syrien, Irak und Afghanistan sind in der Regel nicht mit den unsrigen vergleichbar", sagt der städtische Fachmann Wyes.

So viele Flüchtlinge sind in NRW-Einrichtungen untergebracht
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Er selbst habe noch nicht erlebt, dass sich für einen besonders Qualifizierten, der mit der großen Masse der Flüchtlinge über das Mittelmeer bis nach Deutschland gelangt ist, sofort eine berufliche Tür geöffnet hat. Wyes: "Die Hochqualifizierten haben ihr Heimatland meist schon vorher verlassen und ihre Flucht sorgsam vorbereitet. Sie verfügen dann auch über die notwendigen Unterlagen."

(RP)
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