Mönchengladbach Fortuna-Düsseldorf-Mitarbeiter betrog mit Fußballtickets

Mönchengladbach · Der Gladbacher (30) bot über Ebay teure Karten für Fußballspiele an, kassierte das Geld und lieferte nicht.

Wieder einmal saß der Student (30) vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wegen Betruges - dieses Mal in zehn Fällen - auf der Anklagebank. Bereits in den Jahren 2013 und 2014 war der 30-Jährige mit Internet-Straftaten aufgefallen. Über Internetforen bestellten Kunden bei ihm Waren und überwiesen das Geld. Doch der Gladbacher lieferte nicht. Eigentlich hätte er inzwischen wissen müssen, dass ein Betrüger, der in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt, mit Geldstrafen aber auch mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft wird.

Die Staatsanwältin musste diesmal sogar zwei Anklageschriften verlesen. Bereitwillig erklärte der Student, dass er in einem Aushilfsjob für den Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf tätig sei. Seltsam, denn mit seinen betrügerischen Ebay-Geschäften hatte er auch ein paarmal seinen Kunden teure Karten für Fußballspiele versprochen, die Gelder kassiert aber die Tickets nicht geliefert.

Als der staunende Richter den Gladbacher fragte, warum er erneut als Betrüger vor Gericht gelandet sei, antwortete der Angeklagte sichtlich verlegen. Er habe damals in den Niederlanden studiert. Als dann die Semester im Nachbarland nicht in der Bundesrepublik anerkannt wurden, sei ihm diese Idee gekommen.

Danach setzte sich der Verteidiger für seinen Mandanten ein. Der Angeklagte sei jetzt damit beschäftigt, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Man habe sich die Adressen von Betrugsopfern beschafft und diese Kunden entschädigt. Alle Adressen habe man noch nicht gefunden, so der Verteidiger des Angeklagten. Inzwischen habe der Gladbacher 865 Euro zurückgezahlt. Den schriftlichen Nachweis dieser Wiedergutmachung legte der Anwalt des Betrügers auf den Richtertisch. In einem Betrugsfall, in dem es um 1050 Euro ging, sei es bei einem Versuch geblieben, erklärte der Verteidiger.

Der Angeklagte, der die erschwindelten Gelder zurückgebe, sei auf einem guten Weg, hieß es am Ende im Plädoyer der Staatsanwältin. Sie forderte eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung. Das Gericht schloss sich dem Antrag an. Der 30-Jährige kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Allerdings wird er zwei Jahre lang von einem Bewährungshelfer begleitet und muss die Kontakte peinlich genau einhalten. Aber auch die Schadenswiedergutmachung muss er hundertprozentig beenden und die Zahlungen nachweisen. Erfüllt der Student die engen Auflagen der Bewährungsstrafe nicht, landet er im Gefängnis. Dann gibt es keine Bewährung mehr.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort