Mönchengladbach Freund schlug auf schwangere Frau ein

Mönchengladbach · Weil die junge Mutter von vier Monate alten Zwillingen die Polizei in der Nacht zum 1. Juni 2009 um Hilfe gerufen hatte, musste sich der Vater (25) der Kinder jetzt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Nach einem heftigen Streit soll der Kongolese die damals schwangere Freundin mit Faustschlägen und Tritten traktiert haben. Doch der Angeklagte, der seit 16 Jahren in Deutschland lebt, verwies auf mangelnde Deutschkenntnisse. Eigentlich spreche er mehr Französisch, erklärte der 25-Jährige in gebrochenem Deutsch. Schließlich musste eine Dolmetscherin helfen.

Ja, in der Tatnacht habe es Streit mit der Mutter seiner Zwillinge gegeben. Er habe die schwangere Freundin geschlagen, aber nicht getreten. "Aber dann ging sie auf mich los, kratzte mich im Gesicht und warf ein Bügeleisen nach mir", empörte sich plötzlich der Angeklagte. Dann habe sie um Hilfe und nach der Polizei gerufen. In einem Internetcafe sei er von der Polizei festgenommen und in Handschellen abgeführt worden.

Tatsächlich soll der rabiate Freund im Streifenwagen auf Deutsch sinngemäß erklärt haben: "Das ist meine Frau. Ich habe das Recht, sie zu schlagen". An mangelnde Deutschkenntnisse des 25-Jährigen konnten sich die Polizisten jetzt im Gerichtssaal nicht erinnern. "Das ist allein meine Sache und geht euch gar nichts an", soll er den Beamten wütend klar gemacht haben.

So etwas habe er damals nicht gesagt, war sich dagegen der Angeklagte sicher. Die junge Mutter (20) der Zwillinge, die damals eine blutende Gesichtsverletzung erlitt, hatte sich offensichtlich wieder mit dem Vater der Kinder versöhnt. "Wir haben uns gegenseitig geschlagen", war sie sich sicher.

Tagelang durfte der Kindesvater die gemeinsame Wohnung nicht betreten. Nach dieser Aussage endete das Verfahren für den Kongolesen glimpflich. Er muss 180 Euro an das Frauenhaus zahlen. Dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.

(RP)
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