Mönchengladbach Fünf Jahre Haft für Schmuggler

Mönchengladbach · Wegen verbotener Einfuhr von zwei Kilogramm Heroin und anderthalb Kilogramm Kokain hat die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen Duisburger (38) zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte, bisher nicht vorbelastet, hatte das Verfahren schweigend verfolgt. "Mein Mandant sagt weder zur Person noch zur Sache aus", hatte der Verteidiger bereits zu Prozessbeginn verkündet. Doch die Staatsanwältin hatte den Angeklagten beschuldigt, am 9. September 2014 auf einer Seitenstraße zwischen Roermond und Elmpt mit einem Wagen mit Dortmunder Kennzeichen unterwegs gewesen zu sein und dabei eine rote Sporttasche aus dem Fahrzeug auf die Fahrbahn geworfen zu haben. In der Sporttasche befanden sich die dreieinhalb Kilogramm Drogen. Auf einer Straße, die meistens nur von Ortskundigen befahren wurde, hatten zwei Polizeibeamte damals den Duisburger angehalten und kontrolliert. Auf dem Polizeirevier hatte der Fahrer sinngemäß erklärt: "Ich habe damit nichts zu tun. Ich wollte in Roermond einkaufen, habe aber nichts gefunden". Doch die zwei Polizeibeamten, die den Wurf der Tasche auf die Fahrbahn nicht gesehen hatten, überzeugten die Richter und die Staatsanwältin mit einer beeindruckenden Aussage.

Die Polizeibeamten, die damals im Grenzbereich den Verkehr überwachen sollten, sahen auf der Gegenfahrbahn plötzlich die Sporttasche, die vorher dort nicht gelegen hatte. Dann fiel ihnen das rote Fahrzeug des Angeklagten auf. Sie verfolgten ihn und hielten den aus Holland kommenden Fahrer an. Der 39-jährige Polizeibeamte holte die Tasche und fotografierte die Fundstelle. Die Polizisten fuhren mit dem Angeklagten zum Revier. Hier wurden in dessen Anwesenheit die Drogenmengen gewogen. "Was für eine Strafe hätte ich denn dafür zu erwarten ?", soll der 38-Jährige gefragt haben. Die Polizisten waren überzeugt, dass es sich bei dem Angeklagten um den Drogenschmuggler handelte. Hatten sie doch damals auf der wenig befahrenen Seitenstraße weder ein anderes Auto, noch einen Radfahrer oder einen Fußgänger entdeckt. Am Ende forderte der Verteidiger mangels Beweises Freispruch für seinen Mandanten. Doch das Gericht hielt den Angeklagten für überführt und verkündete für den Drogenschmuggler eine fünfjährige Haftstrafe.

(RP)
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