Mönchengladbach Fünf Männer wegen Raubes vor Gericht

Mönchengladbach · Die Angeklagten wollten zwei Albanern nach einem Streit eine "Lektion" erteilen.

Fünf 20 und 21 Jahre alte Mönchengladbacher mussten sich gestern vor dem Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung und Raubes verantworten. Die Opfer waren nicht bei der Verhandlung. Die beiden Albaner die an der Giesenkirchener Straße geschlagen, getreten und dann auch noch bestohlen worden waren, haben inzwischen die Bundesrepublik verlassen.

Sie konnten nicht geladen werden, weil ihre Adresse nicht bekannt ist. So wurden gestern Zeugen gehört und die Aussagen verlesen, die die beiden Raubopfer damals bei der Polizei gemacht hatten.

Ein 57-jähriger Zeuge, der am Tattag, im Juli 2015, an der Giesenkirchener Straße mit seinem Auto vorbeigekommen war, erinnerte sich, dass ein junger Mann auf dem Boden lag. Er berichtete: "Da war eine Gruppe von fünf oder sechs jungen Leuten. Das Opfer wurde von zwei oder drei Personen geschlagen und getreten. Der Person am Boden wurde das Handy aus der Hand geschlagen."

Ein 20-jähriger Angeklagter gab im Gerichtssaal zu, dem Albaner am Boden einen Schlag versetzt und das Handy entrissen zu haben. "Der sollte eine Lektion erhalten, weil es mit ihm und dessen Bruder zwei Tage zuvor bereits einen Streit gegen hatte", berichtete er. Das Handy war später bei einem Mitangeklagten gefunden worden.

Auch ein Polizeibeamter sagte aus, dass die jungen Männer damals eine Strafaktion gegen den Albaner geplant hätten. Die Angeklagten, die 2015 nur zugesehen, nicht eingegriffen hatten und schließlich davongelaufen waren, sollen wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden, weil sie dem Albaner am Boden nicht geholfen hatten. Das erklärte gestern der Schöffengerichtsvorsitzende.

Das Vorstrafenregister eines 20-jährigen Angeklagten enthält bereits zehn Eintragungen. Die anderen Angeklagten sind bisher nur mit kleineren Delikten aufgefallen.

Ein Zeuge war gestern der Gerichtsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben. Deshalb muss er ein Ordnungsgeld von 300 Euro zahlen, weil, durch sein Fernbleiben ein Fortsetzungstermin notwendig geworden war.

Der Prozess mit den fünf Angeklagten soll am 11. Juli fortgesetzt werden.

(RP)
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