Mönchengladbach Für das Gericht ist Drogenkonsument ein Betrüger

Mönchengladbach · Polizei entdeckte bei dem angeklagten Mönchengladbacher (39) zwei Tupperdosen mit Amphetaminen.

Die Staatsanwältin warf dem 39-jährigen Metallbauer aus Mönchengladbach verbotenen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Die Drogen seien nur zum Eigenkonsum bestimmt, verteidigte sich der Angeklagte. Er sei doch kein Dealer. Nach Problemen in der Ehe und mit dem Vater habe er unter Suchtdruck gehandelt, erklärte der vierfache Vater. Außerdem habe er unter Depressionen gelitten und deshalb zu den Amphetaminen gegriffen.

Doch der Blick auf das gut gefüllte Vorstrafenregister des Angeklagten zeigte ein anderes Bild. Es enthielt insgesamt 19 Eintragungen und davon allein 13 Eintragungen wegen Betruges. Aber der Mönchengladbacher war auch ein Bewährungsversager, war er doch im Oktober vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Bewährungshelferin beschwerte sich gestern im Gerichtssaal, dass es nicht möglich gewesen sei, einen Kontakt mit dem 39-Jährigen herzustellen. "Ich habe keine Telefonanrufe erhalten", verteidigte sich der Angeklagte. "Sie haben sich zu melden", erklärte ihm die Richterin daraufhin. Doch der Mann auf der Anklagebank antwortete nur: "Ich war doch auf Droge. Und dann bin ich umgezogen".

"Ich konsumierte Amphetamine seit anderthalb Jahren, weil ich Probleme mit der Familie habe. Dabei ist es mir peinlich, dass ich Drogen und Alkohol konsumierte. Eigentlich möchte ich komplett von den Drogen runter kommen", erklärte der Angeklagte schließlich.

Der Staatsanwalt forderte am Ende für den 39-Jährigen eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Bewährung sei nicht möglich. "Die früheren Bewährungsstrafen haben ihn auch nicht beeindruckt", so der Anklagevertreter. Der Verteidiger bat für seinen Mandanten um eine einjährige Haftstrafe und die Möglichkeit, eine Therapie zu absolvieren.

Doch das Gericht verurteilte den Mönchengladbacher wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. "Der Angeklagte hat sich als Betrüger erwiesen. Er meint, es seien immer die anderen schuld und er sei das Opfer. Die Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden", hieß es in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts.

(RP)
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