Mönchengladbach Für Freundin Ludvia tat er alles

Mönchengladbach · Fünf Jahre und zehn Monate Haft wegen schwerer räuberischer Erpressung.

Bereits am zweiten Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts erging das Urteil: Frank C., dem man schwere räuberische Erpressung in fünf Fällen sowie Betrug vorwirft, muss für fünf Jahre und zehn Monate in Haft. Zwei weitere Vorwürfe wurden vorläufig eingestellt. Mit dem Urteil bewegte sich die Kammer zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sechs Jahre bzw. fünf Jahre und sechs Monate gefordert hatten.

Dem Gladbacher wird vorgeworfen, zwischen Oktober und November 2017 mehrere Tankstellen sowie einen Kiosk überfallen zu haben. Er forderte das Personal unter Vorhaltung eines Messers aus, das Geld aus der Kasse in eine mitgebrachte Tüte zu tun. Die Beute betrug jeweils zwischen 300 und 550 Euro. In drei Fällen verweigerten die Angestellten die Herausgabe, woraufhin der Angeklagte flüchtete.

Er gab alle Vorwürfe unmittelbar nach der Verhaftung zu. Das Geld habe er benötigt, um seine Schulden zu bezahlen. Als Grund für diese bezeichnet Verteidiger Oliver Wintz die lose Beziehung seines Mandanten mit Ludvia S. Als diese 2015 schwanger geworden sei, habe sie erklärt, das Kind sei "möglicherweise" von Frank C. Dieser habe es als seines angesehen, zahlte daher unter anderem für angebliche Reisepässe des Kindes sowie ärztliche Untersuchungen. Auch für andere Verpflichtungen von Ludvia S. kam er auf, Krankenhausaufenthalte ihres Vaters sowie Mietkosten, da die Arge angeblich keine Kosten mehr übernehme. Das Kind sei ein Anker für C. gewesen, er bot Ludvia S. eine Heirat an, diese habe sie jedoch abgelehnt. "Dann wären ja auch keine Gelder mehr geflossen, man hätte mit dem geringen Einkommen des Angeklagten auskommen müssen", so der Verteidiger. Im Laufe der Zeit gingen wohl Summen in Höhe von rund 50.000 Euro an Ludvia S.. Sie habe zwar keinen Druck ausgeübt, jedoch häufig angekündigt, das Land verlassen zu müssen, falls sie kein weiteres Geld von C. erhalte.

Die Kammer sprach bei der Urteilsverkündung von einer psychischen Ausnahmesituation und einem Getrieben-Sein des Angeklagten, als er die geliebten Menschen zu verlieren glaubte. Dem Urteil ging ein Verständigungsvorschlag zu einer Höchststrafenvereinbarung voraus. Der Strafrahmen bei minderschweren Taten bewegt sich bei einem und zehn Jahren. Berücksichtigt wurden zudem, dass der Angeklagte geständig und reuig sei. Er habe eigene Vermögenswerte geopfert, um Ludvia S. zu helfen.

(eva)
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