Mönchengladbach Fußballfan bestreitet Beleidigung

Mönchengladbach · Das Amtsgericht hatte den Mönchengladbacher wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Damit war der Angeklagte nicht einverstanden. Deshalb musste sich der 30-Jährige gestern in der Berufungsinstanz vor der 6. Strafkammer erneut verantworten. "Ich habe den Polizeibeamten am 20. Februar vergangenen Jahres nicht beleidigt", verteidigte sich der Angeklagte. Doch die Polizeibeamten, die vom Gericht als Zeugen geladen worden waren, sahen den Fall ganz anders.

"An dem Tag waren wir gegen Spielende - Borussia gegen den 1. EC Köln - in Mönchengladbach im Einsatz. Es war viel los. Wir waren mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs und kamen nur im Schritttempo vorwärts", erinnerte sich ein 26-jähriger Polizeibeamter. Dann habe ein Fußballfan in szenetypischer Kleidung neben dem Polizeiwagen gestanden und plötzlich gegen die Fahrzeugtür geschlagen. "Mach die Scheiße aus, du Hurensohn", habe der Mann plötzlich gerufen. Doch das Polizeifahrzeug musste weiter fahren. Später kam das Fahrzeug zurück. "Das ist doch der von eben", riefen die Polizeibeamten. Sie kontrollierten den 30-Jährigen und zeigten ihn wegen Beleidigung an. Zwei der Beamten waren sich vor Gericht völlig sicher: "Der Angeklagte war an der Scheibe des Polizeiwagens, trug die typische grünweiße Mütze und rief die beleidigenden Worte". Am Gesicht habe man den Mann eindeutig wiedererkannt, obwohl es gegen 18 Uhr und schon dunkel war. Kollegen der Polizeibeamten hatten den Angeklagten ebenfalls unmittelbar neben dem Polizeiwagen gesehen, konnten sich aber nicht alle an die Beleidigung erinnern.

Auch den Schlag gegen die Scheibe des Fahrzeugs hatten Zeugen mitbekommen. Doch der Angeklagte blieb dabei. Er sei das nicht gewesen. Der Verteidiger zeigte im Gerichtssaal ein Foto seines Mandanten - ohne die Mütze. Die könne man ja auch mit einem Griff in einer Tasche verschwinden lassen, kam dazu der Hinweis vom Richtertisch. Schließlich forderte der Verteidiger einen Sachverständigen, der sagen soll, ob man gegen 18 Uhr im Februar aus zehn bis 15 Metern Entfernung einen Mann wiedererkennen könne. Danach wurde die Verhandlung abgebrochen. Neuer Termin von Amts wegen.

(RP)
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