Mönchengladbach Gericht verhandelt Betrugsmasche mit Teppich

Mönchengladbach · Ein 52-jähriger Kölner musste sich gestern wegen Betruges vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Dabei ging es um einen Teppich, einen angeblich sehr wertvollen Orientteppich. Dem Angeklagten warf die Staatsanwältin vor, im November 2013 eine Mönchengladbacherin falsch beraten zu haben. Der Teppich, angeblich ein Buchara, sei etwa 15.000 Euro wert, soll er der Besitzerin gesagt haben. Allerdings müsse das gute Stück vorher mit einer Edelwäsche behandelt und aufwendig restauriert werden. Das würde etwa 3500 Euro kosten. Anschließend sollte der Teppich von dem Mönchengladbacher Händler, für den der Angeklagte als Aushilfe tätig war, in Kommission verkauft werden. Die Teppichbesitzerin wollte sich damals erst mal mit ihrer Familie beraten. Doch dann hatte es Ärger gegeben. Plötzlich sei der Teppich auch nach Edelwäsche und Restauration nur noch höchstens 1500 oder gar nur 800 Euro wert gewesen. Dem Angeklagten wurde Betrug vorgeworfen.

Doch der konnte sich gestern im Gerichtssaal kaum noch an die Gespräche mit der Mönchengladbacherin erinnern: "Ich war da nur als Aushilfe beschäftigt." Ihm wurde ein Vertrag vorgelegt, den er angeblich unterschrieben habe. Doch der Angeklagte erklärte gelassen: "Ich bin Analphabet. Ich habe das nicht unterschrieben. Ich habe weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung. Ich bin kein Sachverständiger. Alles, was ich über Teppiche weiß, hat mir mein Vater beigebracht. Im Teppichhandel meiner Frau bin ich nur geringfügig beschäftigt."

Dagegen erinnerte sich eine 59-jährige Zeugin, was sie damals in der Wohnung ihrer Eltern in Mönchengladbach von den Teppichbeschreibungen mitbekommen hatte. Der Angeklagte habe einige Teppiche ihrer Eltern als wertvoll angepriesen. Der Buchara, um den es wohl damals hauptsächlich ging, würde Liebhaberpreise erzielen, habe sie von dem Angeklagten gehört. Doch der 52-Jährige aus Köln blieb ungerührt dabei: Daran könne er sich nicht erinnern.

Am Ende beschloss das Gericht, die Verhandlung am 16. August fortzusetzen. Eine Zeugin, die damals an den Beratungen in der Wohnung in Mönchengladbach beteiligt war, war gestern dem Gericht ferngeblieben. Ohne deren Aussage könne der Betrugsfall nicht entschieden werden, begründete der Richter den Beschluss, den Prozess fortzusetzen.

(RP)
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