Mönchengladbach Gerichtsurteil zu Tomp bestätigt Gegner

Mönchengladbach · Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts liegt vor. FWG-Chef Erich Oberem fühlt sich bestätigt. Knackpunkt ist das Fehlen eines gültigen Bebauungsplans. Damit fehlt die Grundlage für die Erschließungsgebühren für den Lärmschutz.

Seit 2007 kämpft Erich Oberem an der Seite der Hardter Bürger, die sich gegen die Kostenbeteiligung am Tomper Lärmschutzwall wehren. Von ursprünglich fast 40 Klägern hielten zwei bis zum Oberverwaltungsgericht Münster durch — das waren Annette Schmitz von der gleichnamigen Bauträgerfirma und die Betreiber des Hardter Josefshauses. Beide sollten sich mit 60 000 Euro an der Baumaßnahme beteiligen. Ihre Hartnäckigkeit zahlte sich aus, das Oberverwaltungsgericht gab ihnen recht. Und damit Erich Oberem. Der hat das Urteil bis ins Detail studiert und findet seine eigenen Argumente wieder.

"Das erfüllt mich mit Freude und einer gewissen Genugtuung", sagt der FWG-Chef. "Die Verwaltung hat in all den Jahren alle Register gezogen, um zu erreichen, dass der Großteil der Kosten auf die Bürger abgewälzt und die Stadt finanziell entlastet wird." Und das wider besseren Wissens und gegen den Grundsatz der Gerechtigkeit. "Mir ist es darum gegangen, dass die Bürger gerecht behandelt werden. Das war mein oberstes Prinzip."

Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts fühlt sich Oberem bestätigt. "Die unglaubliche Geschichte begann schon Anfang der 90er Jahre mit der Planung des Neubaugebiets zwischen Tomper Straße und der Autobahn 52", sagt Oberem. Die erste Berechnung ging davon aus, dass ein 750 Meter langer Lärmschutzwall 90 000 Euro kosten würde. Im Laufe der Jahre wurde daraus fast eine Million Euro. "Die Fläche, die für den Wall gedacht war, stellte sich damals als viel zu schmal heraus, deshalb musste eine neue Lösung her." Die sah dann so aus, dass auf einem Erdwall von drei Metern Höhe eine ebenso hohe Wand gesetzt wurde. An den explosionsartig in die Höhe geschossenen Kosten sollten die Bürger beteiligt werden. "So etwas ist unanständig", sagt Erich Oberem.

Die Stadt habe so viele Fehler gemacht, ist Erich Oberem überzeugt. Der erste sei schon sehr früh passiert. "Normalerweise hätte der Autobahnhersteller den Lärmschutz realisieren müssen", sagt er. "Das hat die Stadt gründlich verpennt." Ein gravierender Fehler sei das Fehlen eines gültigen Bebauungsplans gewesen. "Und der muss grundsätzlich vorliegen, um überhaupt Erschließungsbeiträge erheben zu dürfen."

Der vorliegende Bebauungsplan sei aber unwirksam, weil in diesem Gebiet das Verhältnis von Wohnen und Gewerbe nicht stimme. "Wenn zwei Nutzungsarten nebeneinander existieren, darf keine der beiden Nutzungsarten dominieren." Tut es aber deutlich. Im betroffenen Gebiet zwischen der Tomper Straße und der Autobahn überwiegt eindeutig der Gewerbeanteil. "Das ist ein krasses Missverhältnis, und das hat auch das Gericht so gesehen." Da die Stadt dieses Missverhältnis nie beschlossen habe, sei der vorhandene Bebauungsplan unwirksam. "Das Schlimme ist, dass die Verwaltung das ganz genau wusste."

Das Urteil beinhaltet ein weiteres Argument gegen die Beitragserhebung. Die Stadt habe das betroffene Areal immer als Innenbereich der Stadt eingestuft. "Das Urteil sagt, dass es sich um einen Außenbereich handelt", sagt Oberem. Und das bedeute schlicht und ergreifend, dass die Bürger nicht zahlen müssen, weil in einem Außenbereich kein Beitrag zum Lärmschutz erhoben werden darf. "Das hat die Verwaltung ganz genau gewusst."

Dr. Kay-Uwe Rhein hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Leiter der Abteilung für Bau- und Bodenrecht und Vergaberecht muss bis zum 29. Januar eine Begründung für die Beschwerde formulieren. Das Ziel ist die Revision des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Sollte die Revision zugelassen werden, kann die Sache in wenigen Monaten erledigt sein, sie kann sich aber auch über Jahre hinziehen. "Der zieht doch nur vor das Bundesverwaltungsgericht, um doch noch recht zu bekommen." Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun.

(RP)
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