Mönchengladbach Gladbacher wegen falscher Ponyhaltung vor Gericht

Mönchengladbach · Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss sich seit gestern ein Mönchengladbacher (41) in einem Bußgeldverfahren verantworten. Am 25. November 2013 hatten eine Amtstierärztin und Vertreter der Behörde die Tierkoppeln des Ponyhalters an der Schroffstraße und Im Flachsfeld kontrolliert. Danach erhielt der heute 41-Jährige einen Bußgeldbescheid. Er sollte 200 Euro Strafe zahlen. Die Kontrolleure hatten seine Haltung von Pferden, hauptsächlich von Ponys auf den Weiden, gerügt. Es habe an Wasser und Futter gefehlt, als 2013 die Kontrolle erfolgte. Außerdem habe der Mann zugelassen, dass sich ein Pony allein auf einer Koppel aufhielt. Diese Vorwürfe, die als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden, bestreitet der Mönchengladbacher. Deshalb spielen Zeugenaussagen im Streit um die Ordnungswidrigkeit eine wichtige Rolle.

Den Ernährungszustand der damals vorhandenen ´Tiere bemängelten die Kontrolleure im November 2013 nicht, rügten aber fehlendes Wasser. Aber eine mängelfreie Situation habe man auf den Weiden des Gladbachers fast nie angetroffen, erinnerten sich die Kontrolleure außerdem.

Doch von den Zeugen, die nahe den Pferdekoppeln wohnten, erinnerten sich die meisten an "einen Ponyhalter, der seine Tiere immer gut versorgt und noch abends Futter bringt, wenn er es mittags nicht geschafft hat". Zu dem Vorwurf, dass ein Pony mal ganz allein auf der Weide zurückblieb, hatten die Nachbarn eine übereinstimmende Erklärung: "An dem Wochenende musste eine 34 Jahre alte Stute eingeschläfert werden." Nur einen Tag lang, als das tote Tier auf der Wiese lag, sei das Pony allein gewesen: "Einen Tag später, als das tote Tier weggebracht worden war, gab es Gesellschaft von einem zweiten Pony." Auch eine 77 Jahre alte Rentnerin aus der Nachbarschaft war sich völlig sicher: "Auf der Koppel gab es immer Wasser und Futter. Alles war gut gepflegt." Anschließend beschloss die Richterin, das Bußgeldverfahren am 22. Februar fortzusetzen. Zu diesem Termin sollen weitere Zeugen geladen werden. Am Kontrolltermin 2013 hatten offenbar auch Vertreter des Ordnungsamtes teilgenommen. Diese Zeugen sollen nun auch bei der Aufklärung des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mithelfen.

(RP)
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