Mönchengladbach Gladbacher zahlte drei Jahre lang keinen Unterhalt für seine Tochter

Mönchengladbach · Der Industriekaufmann (62) musste sich gestern wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten.

 Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu Zahlungen.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu Zahlungen.

Foto: Ilgner

Bereitwillig berichtete der gelernte Industriekaufmann, dass er in den letzten Jahren meistens im Vertrieb selbstständig gearbeitet, nicht genug verdient habe und deshalb nicht für die 15-jährige Tochter zahlen konnte: "Am 8. Februar 2011 habe ich die eidesstattliche Versicherung abgegeben". "Aber Sie hatten doch ein Maklerbüro in der Mönchengladbacher Innenstadt", hielt der Richter dem Angeklagten vor. Aber er sei von einem Gesellschafter aus der Firma gedrängt worden. Danach sei er mit einer neuen Firma in Konkurs geraten. "Ich bin ja sogar wegen Konkursverschleppung verurteilt worden", gab der 62-Jährige verlegen zu.

Abwechselnd arbeitete der Industriekaufmann im Angestelltenverhältnis oder selbstständig. Zuletzt habe er etwa 600 Euro im Monat verdient. "Wovon sollte ich denn da den Unterhalt für meine Tochter bezahlen?", beschwerte sich der Angeklagte, der von der Mutter des Kindes geschieden ist. Danach machte ihm der Richter eindringlich klar: "Von Ihnen ist mehr zu verlangen. Selbst Zeitungen müssten Sie austragen, um mehr zu verdienen". Schließlich fordere der Gesetzgeber: "Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Aber er habe doch seit zwei Tagen ein neues Angebot von einer Firma mit einem höheren Verdienst, beteuerte der 62-Jährige plötzlich. Außerdem sei er jetzt bereit, von einem Bekannten 5000 Euro zurückzufordern, wenn nötig auch mit einer Klage. Der Bekannte schulde ihm seit längerem das Geld. Bisher habe er den Bekannten mit Forderungen verschont.

Danach zeigte sich das Gericht plötzlich bereit, das Verfahren des säumigen Zahlers vorläufig einzustellen. Allerdings muss der Vater des Mädchens ein Jahr lang monatlich 334 Euro an Unterhalt zahlen. Außerdem muss der 62-Jährige je nach Leistungsfähigkeit Unterhaltsrückstände zahlen. Dass er diese Auflagen erfüllt, muss der Industriekaufmann dem Jugendamt jeden Monat nachweisen. "Zahlen Sie nicht, gibt es einen neuen Prozess und ein Urteil", machte der Richter dem dankbaren Angeklagten deutlich.

(RP)
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